Archiv für Februar 2021

BMVI beschließt Schnellladegesetz

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 10. Februar 2021, den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge beschlossen. Damit schafft das BMVI die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten bis 2023.

Schnellladestationen sollen künftig innerhalb weniger Minuten erreichbar sein, denn gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt sei für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend. Mit dem Schnellladegesetz wird laut BMVI die grundlegende Voraussetzung geschaffen, die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Das Gesetz soll noch im Frühjahr in Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden, im Sommer soll dann die Ausschreibung für die 1.000 Standorte starten.

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Grüne kritisieren unzureichende Nutzerfreundlichkeit bei Ladeinfrastruktur

In einer Kleinen Anfrage (19/26354) macht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass aus ihrer Sicht die Nutzerfreundlichkeit bei der Ladeinfrastruktur für Elektroautos verbessert werden muss. Nach Einschätzung des Ökostromanbieters Lichtblick sei das Laden unterwegs „für die Mehrzahl der E-Auto-Fahrer eine Zumutung“ und eines der größten Hindernisse für die Verkehrswende.

Die Grünen wollen in ihrer 55 Punkte umfassenden Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie diese die Nutzerfreundlichkeit der aktuell vorhandenen Ladeinfrastruktur für Elektroautos einschätzt, welche Verbesserungen nötig sind und welche Rolle dabei die Novelle der Ladesäulenverordnung spielt. Denn während die Zulassungszahlen für E-Mobile in Deutschland stetig steigen, liege das Wachstum beim Ladesäulenausbau weit dahinter. Zudem stünden „frustrierende Erfahrungen und Unverständnis in Bezug auf den Ladevorgang“ bei Anmeldespezifika und Bezahlvorgängen „dem breiten Durchbruch der E-Mobilität im Weg.“

Die Bundesregierung hat 14 Tage – oder im gegenseitigen Einvernehmen auch etwas mehr – Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten.

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