Archiv für Februar 2021

Mehr Ladesäulen erhöhen Nachfrage nach E-Autos

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur könnte den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland deutlich beschleunigen. Dies zeigt eine neue Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Demnach führen zusätzliche Ladepunkte insbesondere in dicht besiedelten Gebieten zu einer signifikanten Zunahme von E-Autos. Dabei scheinen Schnellladestationen die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen besonders stark zu beeinflussen.

„Ein Ausbau von herkömmlichen Ladepunkten um zehn Prozent führt zu einem Anstieg des Kaufs von E-Autos um 5,4 Prozent“, heißt es beim RWI. Bei zusätzlichen Schnellladepunkten könne der Effekt sogar etwa viermal so groß sein, allerding sei dieser Wert mit einer höheren statistischen Unsicherheit verbunden. Die Studie basiert auf Daten des im Juli 2016 gestarteten Förderprogramms für E-Mobile.

Wie stark die Nachfrage nach E-Autos von der Ladeinfrastruktur abhängt, ist dem RWI zufolge regional sehr unterschiedlich. So steigerten mehr Ladepunkte in dicht besiedelten Regionen, etwa im Großraum München sowie im Rhein-Main- und im Ruhrgebiet, die Verbreitung von Elektrofahrzeugen deutlich stärker als in ländlichen Gebieten. Zudem seien in Gegenden mit hohen Kraftstoffpreisen größere Effekte feststellbar. Das RWI empfiehlt daher eine gezielte regionale Subventionierung von Ladestationen, um die Effektivität der Förderung deutlich zu verbessern.

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Kommt die Solardachpflicht in mehreren Bundesländern?

Nachdem im Dezember ein „Solargesetz Berlin“ ins Spiel gebracht wurde (» der VDIV berichtete), könnte eine Pflicht Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern in mehreren Bundesländern eingeführt werden. In Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gibt es entsprechende Bestrebungen.

So legte Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) im Februar dem Kabinett einen Entwurf zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes vor. Studien zufolge bestehe ein Photovoltaik-Potenzial auf Gebäuden von sieben bis neun Gigawatt, es seien bislang aber nur 1,1 Gigawatt realisiert. Daher soll nun bei neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie bei Neubau und Renovierung von Nichtwohngebäuden eine Überdachung mit Solaranlagen zum Standard werden. Von der noch im September 2020 angekündigten Solaranlagenpflicht bei neuen Wohngebäuden war nun im Ministerium allerdings nicht mehr die Rede. Zudem sollen laut Gesetzesnovelle beim Austausch einer Heizungsanlage in vor 2009 gebauten Häusern künftig mindestens 15 Prozent des Jahresbedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Das neue Gesetz soll bis Herbst 2021 beschlossen werden und noch vor der Landtagswahl 2022 in Kraft treten.

Erst kürzlich hat Hamburg sein Klimaschutzgesetz in eine ähnliche Richtung präzisiert: Hier hat der Senat am 22.12.2020 mit der ersten Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz beschlossen, dass ab 2023 beim Neubau auf allen Dächern Photovoltaikanlagen installiert werden müssen. Ausnahmen gelten, wenn beispielsweise die Amortisation länger als 20 Jahre dauern würde oder die Installation technisch unmöglich ist. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025. Neuerungen beim Heizungsaustausch gelten bereits ab Mitte dieses Jahres: Dann sollen 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

Und auch in NRW soll es nach Willen der Grünen eine PV-Pflicht für Dachflächen auf Neu- und Bestandsbauten im Land geben. Ein entsprechendes Gutachten bestätige die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung einer Solarpflicht sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene. Laut Grünen-Landtagsfraktion ließe sich auf den rund 3,9 Millionen Wohngebäuden in NRW rund die Hälfte des Strombedarfes erzeugen, das Potenzial werde aber nur marginal genutzt. Eine Solarpflicht für Dächer, zunächst im Neubau und später auch im Bestand, sei daher „klima- und energiepolitisch notwendig“. Soziale Härten sollen vermieden werden, und der Bau von Solaranlagen auf Mietshäusern dürfe nicht auf die Betriebskostenabrechnung aufgeschlagen werden.

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