Archiv für Februar 2021

Stagnierende Wohneigentumsquote: Es fehlt an Förderung

In 38 der betrachteten 50 Großstädte ist Wohneigentum erschwinglicher geworden, da die Amortisationszeit gesunken ist, schreibt das IW in der von der LEG Immobilien AG – einem der größten Vermieter Deutschlands – beauftragten Untersuchung » Chancen im Wohnungsmarkt durch Vermögensbildung. Dies sei insbesondere auf die Zinsentwicklung zurückzuführen, da sie die Preisentwicklung überkompensiert habe. Allerdings könnten nur wenige Haushalte an dieser Entwicklung partizipieren, da ihnen die Mittel fehlten, um Eigenkapitalquote und Erwerbsnebenkosten zu bedienen. Demnach verfügen nur 15 Prozent der Mieter über ein gespartes Kapital von 60.000 Euro. In der Gruppe der 25- bis 40-jährigen sind es nur weniger als zwölf Prozent.

Laut IW sei angesichts der derzeitigen Chancen aufgrund der Niedrigzinsphase und damit der Möglichkeiten, die Vermögensbildung und die private Altersvorsorge zu stärken, der Staat gefordert, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern. Die Analysten skizzieren hierfür drei mögliche Ansätze: Reform der Grunderwerbsteuer, Stärkung der Vermögensförderung und bundesweite Einführung von Nachrangdarlehen.

Sowohl ein Freibetrag als auch eine nur hälftige Besteuerung würden Erstkäufer bei der Grunderwerbsteuer deutlich entlasteten. Auch der VDIV Deutschland plädiert daher seit Jahren für steuerliche Erleichterungen beim Immobilienerwerb. Zudem könnte eine Anpassung der Vermögensförderung an heutige Einkommen und Preise auch bei jungen Haushalten die Eigenkapitalbildung erhöhen. Nachrangdarlehen könnten wiederum den Eigenkapitalbedarf deutlich reduzieren, ohne dass hiermit signifikante Kosten oder Risiken für den Staat verbunden wären, sofern z. B. auf eine entsprechende Tilgung geachtet wird. Mit diesen Maßnahmen könnte die Regierung den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern, was über die Nutzung der Zinsvorteile auch zu einer Reduzierung der Wohnkosten führen würde.

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Bilanzgipfel zur Wohnraumoffensive: Ergebnis ist Auslegungssache

Die Bundesregierung hat am 23. Februar eine positive Bilanz der sogenannten Wohnraumoffensive von Bund und Ländern gezogen. Bundesbauminister Horst Seehofer sieht alle zentralen Punkte umgesetzt, die beim Wohngipfel 2018 festgelegt wurden (» der VDIV berichtete), laut Opposition, Gewerkschaft und Immobilienbranche hingegen hat die Wohnraumoffensive der Bundesregierung ihr Ziel verfehlt.

Seehofer zufolge wurden im vergangenen Jahr trotz der Pandemie 300.000 Wohnungen gebaut – der höchste Stand seit 20 Jahren. Bis zum Ende der Wahlperiode werde das selbst gesteckte Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohnungen erreicht, versprach er. Die noch fehlenden Baumaßnahmen sollen nach seinen Worten noch im Laufe dieses Jahres auf den Weg gebracht werden. Schon im Vorfeld des Wohngipfels hatte es zu diesem Punkt scharfe Kritik gegeben. Das Ergebnis werde schöngerechnet: Laut Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft IG BAU, nehme Seehofer für seine Bilanz alle tatsächlich gebauten Wohnungen. „Dazu addiert er dann alle Wohnungen, die gerade im Bau sind. Und er packt noch alle Wohneinheiten oben drauf, für die nur eine Baugenehmigung vorliegt.“ Dabei könne man im Rohbau aber nicht wohnen. „Und auf einer Baugenehmigung schon mal gar nicht.“ Die Gewerkschaft geht bis Ende 2021 von bestenfalls 1,2 Millionen Neubauwohnungen aus.

„Schöne Ergebnisse“ hätten laut Seehofer auch die fünf Milliarden Euro erzielt, die der Bund in dieser Legislaturperiode in den sozialen Wohnungsbau investiert. Hier würden 115.000 Wohnungen errichtet und damit mehr als je zuvor. Kritiker wiesen allerdings darauf hin, dass gleichzeitig mehr Wohnungen aus der Preisbindung fielen, so dass die Zahl der Sozialwohnungen tatsächlich sinke. Der Bundesbauminister lobte in der Bilanzkonferenz auch das Baukindergeld, das 310.000 Haushalte mit einem Durchschnittseinkommen von 45.000 Euro beantragt hätten, und nannte das bereits zweimal in der Legislaturperiode erhöhte Wohngeld, das nun automatisch an steigende Wohnkosten angepasst werde. Insgesamt sei er „recht zufrieden mit der Bilanz“.

Zwar noch nicht umgesetzt sei das Baulandmobilisierungsgesetz, es befinde sich aber laut Seehofer in der Schlussberatung des Deutschen Bundestages. Doch auch bei diesem Gesetz wird noch gerungen. Bei der Expertenanhörung im zuständigen Bauausschuss am 22. Februar hatten Vertreter der Immobilien- und Wohnungswirtschaft ihre Kritik am Gesetzentwurf erneuert (» der VDIV berichtete). Genehmigungsverfahren würden nicht ausreichend erleichtert und beschleunigt, und durch die vom VDIV Deutschland mehrfach kritisierte strengere Regulierung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen würde die Wohneigentumsbildung erheblich erschwert.

Einigkeit bei allen Beteiligten dürfte wohl nur bei der Aussage Seehofers bestehen, dass man noch nicht am Ende des Weges angekommen sei: „Wir haben noch eine Menge zu tun.“ Das zeigte sich auch bei der Online-Pressekonferenz, zu der die BID – Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, der auch der VDIV Deutschland angehört, unmittelbar vor dem Wohngipfel der Bundesregierung geladen hatte. Die Präsidenten der Mitgliedsverbände zeigten die zahlreichen noch ungelösten Probleme auf, wobei » VDIV-Deutschland-Präsident Wolfgang D. Heckeler insbesondere auf die wichtige Förderung des Wohneigentums hinwies. Wenn Sie die Pressekonferenz im Nachhinein ansehen möchten, können Sie sie » hier abrufen.

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