Archiv für Februar 2021

13,9 Prozent der Haushalte hatten 2020 Glasfaseranschluss

Aktuellen Zahlen des Breitbandatlas des Bundes zufolge verfügten Ende Juni 2020 rund 13,9 Prozent der Haushalte über einen FTTB/H-Anschluss. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26020) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Die Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen habe zum selben Zeitpunkt bei 55,9 Prozent der Haushalte gelegen, was einer Anzahl von 23,2 Millionen Haushalten entspricht.

Ihr Anteil sei somit innerhalb eines Jahres um 21,8 Prozentpunkte gewachsen, schreibt die Regierung. Dieser hohe Zuwachs gehe insbesondere auf die Aufrüstung der Kabelfernsehnetze auf den gigabitfähigen Übertragungsstandard DOCSIS 3.1 zurück. Zudem sei eine zunehmende Ausbaudynamik bei der Versorgung mit FTTB/H-Anschlüssen festzustellen.

Ein digitalpolitisches Kernziel der Bundesregierung sei der flächendeckende Ausbau mit gigabitfähigen Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland bis 2025, heißt es in der Antwort weiter. Um dieses Ziel zu erreichen, setze die Bundesregierung vorrangig auf den privatwirtschaftlichen Ausbau. Dort, wo der privatwirtschaftliche Netzausbau alleine nicht vorankommt, setze das Breitbandförderprogramm des Bundes an.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Mietendeckel ist eine Belastung für den Wohnungsmarkt

Das vor einem Jahr in Berlin in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung benachteiligt bestimmte Mietergruppen und verhindert – auch energetische – Modernisierungsmaßnahmen. Deutlich zielführender wäre der Abbau des ausgeprägten Bauüberhangs, um den Wohnungsmarkt zu entspannen und so dem Mietenanstieg entgegenzuwirken. Das zeigt eine aktuelle Studie der vdpResearch GmbH.

Der Mietendeckel sei ungerecht und verzerre den Berliner Wohnungsmarkt. Denn Mieter, die keine „gedeckelte“ Wohnung finden und deshalb einen Neubau beziehen, zahlen eine deutlich höhere Miete als Mieter in Altbauten, heißt es in der Studie. Zudem behindere das Gesetz die natürliche Mieterfluktuation, da Umzüge auch dann ausblieben, wenn sich der individuelle Raumbedarf geändert habe.

Zu befürchten sei zudem, dass Vermieter Sanierungsmaßnahmen zurückstellen, solange die Mieten gedeckelt sind. Dadurch werde der Altbaubestand nicht mehr in dem Maße modernisiert, wie es zur Erreichung der ambitionierten klimapolitischen Ziele notwendig ist. Mieter würden in der Folge mittel- und langfristig unter ausbleibenden Modernisierungsmaßnahmen leiden.

Um die Marktengpässe tatsächlich zu beseitigen, sei es angesichts des Bauüberhangs gar nicht zwingend notwendig, mehr Wohnungen zu genehmigen, vielmehr müssten die bereits genehmigten Wohnungen nur fertiggestellt werden. Das Statistische Bundesamt meldet regelmäßig einen Anstieg der Bauvorhaben, die noch nicht begonnen beziehungsweise noch nicht abgeschlossen wurden.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular