Archiv für Dezember 2020

Grundsteuer in Bayern: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Bayern setzt wie angekündigt ein reines Flächenmodell bei der Neuregelung der Grundsteuer um. Der am 6. Dezember vom Kabinett auf einer Sondersitzung beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die Höhe der Steuer nur nach Grundstücksfläche (vier Cent pro Quadratmeter) und Gebäudefläche (50 Cent pro Quadratmeter), der Nutzung sowie dem von den Kommunen festgesetzten Hebesatz berechnet.

Für Wohnflächen beinhaltet der Entwurf einen Abschlag von 30 Prozent, auch für besonders große Grundstücke sowie für Denkmäler und den sozialen Wohnungsbau sind Abschlagsmöglichkeiten vorgesehen. Laut Finanzminister Albert Füracker (CSU) führe ein wertabhängiges Modell, wie vom Bund vorgeschlagen, bei steigenden Grundstückspreisen zu regelmäßigen, automatischen Steuererhöhungen „durch die Hintertür“. Eine Grundsteuer C für brachliegende, aber baureife Grundstücke soll offenbar nicht erhoben werden.

Das Ende 2019 vom Bund verabschiedete Grundsteuer-Gesetz bezieht in die Neubewertung von Grundstücken neben Fläche und Bodenrichtwert auch die Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Gebäudealter mit ein. Die Bundesländer haben die Wahl, dieses Modell ab 2025 zu übernehmen, oder mit einem eigenen Gesetz von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen (» der VDIV berichtete).

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Keine Verlängerung des Mietendeckels?

Franziska Giffey, SPD-Spitzenkandidatin für das Abgeordnetenhaus, will den umstrittenen Mietendeckel nach fünf Jahren auslaufen lassen. Die derzeitige „Atempause“ müsse für mehr Neubau genutzt werden, um den angespannten Berliner Wohnungsmarkt zu entlasten. Berliner SPD und Mieterverein kritisieren die Aussage.

Beim Landesparteitag hatte Giffey einen Leitantrag eingebracht, laut dem die Berliner SPD entschlossen sei, „alle Instrumente zu prüfen, um die Mieterinnen und Mietern dieser Stadt zu schützen“, sollte nach Ablauf des Geltungszeitraums des Mietendeckels „keine sichtliche Entspannung des Wohnungsmarktes eingetreten sein“. Zu diesen Instrumenten gehört laut Parteikreisen auch der Mietendeckel. Der Berliner Mieterverein sieht bei öffentlich-rechtlichen Mietpreisvorgaben erhebe Vorteile gegenüber zivilrechtlichen Regelungen und wertet Giffeys Aussage als Signal an die Vermieter.

Derweil ist noch unklar, ob der Mietendeckel überhaupt bis 2025 Bestand hat. Im ersten Halbjahr 2021 will das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Land Berlin derartige Gesetze erlassen darf oder ob dies ausschließlich Sache des Bundes ist (» der VDIV berichtete). Mitglieder der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP hatten am 5. Mai einen entsprechenden Antrag auf Normenkontrolle eingereicht.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular