Archiv für November 2020

EuGH bejaht Regulierung von Kurzzeitvermietung

Im Großraum Paris wie in allen Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern in Frankreich gilt eine Genehmigungspflicht für die regelmäßige kurzfristige Vermietung von Wohnungen. Wer also Wohnraum auf Online-Plattformen wie Airbnb anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis. Zwei Vermieter in Paris waren in diesem Zusammenhang zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro und zur Vermietung ihre Wohnungen auf dem regulären Wohnungsmarkt verurteilt worden. Die Frage, ob diese Art der Regulierung rechtlich haltbar sei, beschäftigte nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH). 

Die französischen Behörden hatten sich an die hohe Instanz gewandt, und die urteilte nun, dass die nationale Genehmigungspflicht durchaus im Interesse der Allgemeinheit sei, weil sie der „Verschlechterung der Bedingungen für den Zugang zu Wohnraum und der Verschärfung der Spannungen auf den Immobilienmärkten“ vorbeuge.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Wohnkosten überlasten jeden Siebten in Deutschland

Im Jahr 2019 lebten deutschlandweit 11,4 Millionen Menschen in Haushalten, die von ihren Wohnkosten überlastet waren. Eine solche Überlastung liegt dann vor, wenn mehr als 40 Prozent des verfügbaren Einkommens für Wohnen ausgegeben werden, ob zur Miete wohnend oder als Eigentümer in den eigenen vier Wänden. Das ergab die Erhebung „Leben in Europa“ des Europäischen Statistikamtes Eurostat, deren Ergebnisse das Statistische Bundesamt (Destatis) zusammenfasst. Danach ist die Überlastungsquote seit dem Jahr 2014, als es noch 16 Prozent waren, leicht gesunken. 

Durchschnittlich 26 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens wendeten die Deutschen im Jahr 2019 für Miete und Nebenkosten oder eben für den Unterhalt ihres Wohneigentums auf. 2014 lag diese Zahl noch bei 27 Prozent.

Inwieweit Wohnkosten eine (zu hohe) Belastung darstellen, ist nicht nur eine Frage objektiver Kriterien, sondern auch der subjektiven Wahrnehmung. Hatten 2014 noch 17 Prozent der Bevölkerung ihre Wohnkosten als starke Belastung empfunden, waren es 2019 nach eigener Einschätzung 12 Prozent.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit seiner Überbelastungsquote auf Platz 4. Am stärksten von Wohnkosten überlastet sind die Griechen mit einer Quote von 36,2 Prozent. Der durchschnittliche Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen ist hier mit knapp 39 Prozent am höchsten. In Malta hingegen gaben die Menschen im Durchschnitt nur acht Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete und Nebenkosten aus, der europaweit geringste Anteil vor Zypern mit elf Prozent.

Einer Studie des IW Köln zum selben Thema aus dem Sommer dieses Jahres zufolge, wird Wohnen allerdings nicht für immer mehr Menschen zum unbezahlbaren Luxus. Dass der Quadratmeterpreis von Wohnungen bei Neuvermietungen gerade in den Großstädten deutlich gestiegen ist, ist zwar offensichtlich, in den sieben größten Städten betrug der Anstieg seit 2010 jährlich real 4,3 Prozent. Bis zur Corona-Pandemie seien aber auch die Einkommen der Mieterhaushalte stark gestiegen, nämlich um knapp sieben Prozent im bundesweiten Durchschnitt. Die Wohnkostenbelastung bleibe über die Jahre also praktisch konstant, so die Wissenschaftler.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular