Archiv für November 2020

Ansturm auf KfW-Förderung für private Ladestationen

Am 24. November startete das Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der KfW zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden. Der Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz wird mit 900 Euro pro Ladepunkt bezuschusst. Der große Ansturm legte das Zuschussportal zeitweise lahm.

Voraussetzung: Der für Ladevorgänge genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen – über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder selbst erzeugt, z. B. mit einer Photovoltaik-Anlage. Zudem ist die Nennleistung für förderfähige Stationen auf genau elf Kilowatt festgelegt. Wer schneller laden möchte, bekommt die Förderung nicht. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, -genossenschaften und Bauträger.

200 Millionen Euro stellt der Bund dafür bereit, genug für rund 220.000 Wallboxen – offensichtlich ein verlockendes Angebot: Es löste bereits am ersten Tag einen Ansturm auf das Zuschussportal der KfW im Internet aus und legte es zeitweise lahm. 16.000 Antragsteller bewarben sich um die Förderung. Wenn der Antrag bewilligt wird, muss die geförderte Ladestation bis August 2021 in Betrieb genommen werden.

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Mietendeckel jetzt auch für Altverträge

Seit 23. November gilt der Mietendeckel nicht mehr nur für Neuverträge, sondern auch für bestehende Mietverhältnisse (» der VDIV berichtete). Seit dem 23. Februar 2020 dürfen in Berlin die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen nicht mehr über den Stand vom 18. Juni 2019 steigen. Zwar beschäftigt der Berliner Mietendeckel derzeit noch das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob das Land Berlin überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Regulierungsinstrument besitzt, aber mittlerweile ist bereits die zweite Stufe in Kraft.

 Nun müssen Vermieter ihre Mieten senken, soweit diese mehr als 20 Prozent über den vom Senat festgelegten Obergrenzen liegen. Betreffen könnte das etwa 340.000 Wohnungen. Vermietern, die sich nicht an das Gesetz halten, drohen Bußgelder in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro pro Wohnung – aber auch Verwaltungen, auf deren Konten überhöhte Mieten eingehen. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel kippen, können Vermieter die Differenz zur vertraglich vereinbarten Miete nachfordern. Mit der Entscheidung ist voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2021 zu rechnen (» der VDIV berichtete).

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