Archiv für November 2020

Kabinett beschließt zeitlich begrenztes Umwandlungsverbot

Am 4. November hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz im Rahmen der geplanten Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Darin enthalten ist nun auch wieder der umstrittene strenge Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Kurz zuvor erst war die Passage nach Protesten der CDU aus dem Gesetzesentwurf ersatzlos gestrichen worden. » Lesen Sie mehr …

Die Zustimmung zu einer Novelle ohne das Umwandlungsverbot hatte Koalitionspartner SPD verweigert. Der nun angepasste § 250 BauGB soll deutschlandweit in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Wo künftig eine Genehmigung für die Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung einzuholen ist, werden die Landesregierungen per Rechtsverordnung bestimmen. Der Erfolg dieser Maßnahme ist allerdings stark in Frage zu stellen. Denn das Umwandlungsverbot verknappt den ohnehin zu geringen Bestand an Eigentumswohnungen und dürfte die Preise damit weiter in die Höhe treiben. Dadurch wird die Eigentumsbildung zusätzlich erschwert, die gerade in Zeiten niedriger Renditen anderer Anlageformen ein wesentlicher Part der privaten Altersvorsorge ist. Hinzukommt, dass Kapitalanlegern der Zugang erschwert wird – dabei schöpfen gerade Kleinvermieter Mieterhöhungspotenziale deutlich weniger aus als Unternehmen und gehen auch bei Modernisierungen erheblich moderater vor. Auch die Mär von forcierten Eigenbedarfskündigungen trifft nicht zu: Laut Deutschem Mieterbund drehen sich nur 0,7 Prozent der Beratungen um Eigenbedarfskündigungen. Insgesamt verbaut die Regelung also nicht nur Chancen, es ist auch äußerst fraglich, ob der Mieterschutz so verbessert werden kann. Deutlich sinnvoller wäre es, Mieter dabei zu unterstützen, ihr – nach aktueller Rechtslage bestehendes – Vorkaufsrecht auszuüben, indem die Hürde der hohen Erwerbsnebenkosten beseitigt wird, beispielsweise durch Nachrangdarlehen, wie sie im Ausland bereits üblich sind.

Das Umwandlungsverbot soll bis Ende 2025 gelten. Ursprünglich war eine Geltungsdauer von fünf Jahren vorgesehen. Als nächstes wird sich der Bundestag mit dem Entwurf befassen.

Erleichterung für Bebauung am Ortsrand

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz ist die Wiedereinführung einer Regelung vorgesehen, die Ende 2019 ausgelaufen war. Bis Ende 2022 soll der Wohnungsbau auf Flächen bis zu 10.000 Quadratmeter, die sich an bebaute Ortsteile anschließen, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleich für den Naturschutz ermöglicht werden.

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Zensus 2022 im Mai ist beschlossen

Am 5. November hat der Bundestag dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ der Bundesregierung mehrheitlich zugestimmt. Der eigentlich für Mai 2021 geplante EU-weite Zensus wird damit erst im Mai 2022 stattfinden, die erforderlichen Datenzuführungen dem neuen Stichtag – 15. Mai 2022 – angepasst.

Als einen Grund für die Verschiebung führt die Bundesregierung den Personalmangel in den Statistischen Landesämtern an, pandemiebedingt hätten eigentlich mit den Zensusvorbereitungen befasste Kräfte die Gesundheitsämter unterstützen müssen.

Zudem seien die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung nach § 10 ZensG 2021 weit umfassender als beim Zensus 2011. Der VDIV Deutschland hatte sich schon seit Längerem nachdrücklich für einen späteren Termin eingesetzt, weil die notwendigen Vorbereitungen vor dem Hintergrund der Pandemie nicht zu treffen waren (» der VDIV berichtete).

Die alle zehn Jahre durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen setzen Vorgaben der Europäischen Union um. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission regelmäßig statistische Daten über ihre Bevölkerung und Wohnungssituation übermitteln.

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