Archiv für November 2020

Nachfrage-Boom bei Kaufprämie für E-Fahrzeuge

Im Oktober wurden mehr Kaufprämien für Elektroautos und Plug-in-Hybride beantragt als jemals zuvor. Die seit Monaten schon stetig steigende Zahl der Antragstellungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erreichte im Oktober einen neuen Höchststand: 32.324 mal wurde der Umweltbonus für die Anschaffung eines neuen elektrisch betriebenen Fahrzeugs angefordert, 100.000 mal seit Juli dieses Jahres und damit häufiger als im gesamten Jahr 2019, so die Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums. Diesen Trend will die Bundesregierung nun noch unterstützen. 

Am 16. November tritt eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Dann kann der BAFA-Umweltbonus auch mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Dazu gehören die Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Sofortprogramm „Saubere Luft“ sowie das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Die Bundesregierung führt den derzeitigen Nachfrage-Boom maßgeblich auf die im Rahmen des Konjunkturprogramms beschlossene Innovationsprämie zurück. Damit hatte der Bund die Subvention des Kaufs elektrisch und teilelektrisch betriebener Fahrzeuge verdoppelt – auf 9.000 bzw. 6.750 Euro pro Fahrzeug. Das Programm ist bis zum Jahr 2025 befristet, sofern die bereitgestellten Mittel nicht schon früher ausgeschöpft sind. Die Aufschläge aus dem Konjunkturprogramm werden nur bis Ende 2021 gewährt. Derzeit plädiert Bayerns Ministerpräsident Markus Söder dafür, die Kaufprämien nicht nur deutlich zu erhöhen, sondern auch den Zeitraum zu erweitern.

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Ab 1. Januar gilt die HOAI

Im Sommer 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze gegen europäisches Recht verstoßen (» der VDIV berichtete). Davon betroffen ist die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit der Mitglieder der Europäischen Union. Die nationale Rechtsordnung musste nun dem Urteil angepasst werden. Die HOAI gilt für alle im Inland und für inländische Projekte des Ingenieurbauwesens Tätigen.

Am 6. November hat der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze (ArchLG) zugestimmt. Die neue Fassung kann damit zum 1. Januar in Kraft treten. Neu: Verbindliche Mindest- und Höchstsätze für die Honorierung von Planungsleistungen gibt es in der Neufassung nicht mehr. Leistungen von Planern sollen nach dem Willen des EuGH frei verhandelbar sein. Zur Orientierung sollen die bisherigen Honorartafeln dienen, die jedoch unverbindlich sind. Zukünftig soll es zudem ausreichen, bei Auftragserteilung einen Basishonorarsatz zu vereinbaren, nicht mehr erforderlich ist die Vorlage einer kompletten Honorarkalkulation zu diesem Zeitpunkt.

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