Am 27. November hat der Bundestag einstimmig eine Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) beschlossen. Stimmt am 18. Dezember auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zu, werden die gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwälte ab Beginn des kommenden Jahres um zehn Prozent steigen. Schon im September hatte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen, sieben Jahre nach der letzten Gebührenanpassung. Auch die Gerichtskosten sollen um zehn Prozent steigen.
Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitete Referentenentwurf zielt darauf ab, die Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen und insbesondere die gestiegenen Kosten des Kanzleibetriebs für Mieten und Löhne auszugleichen. Für die Rechtsanwaltsvergütung ist eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen und einer linearen Anpassung vorgesehen. Auch die Honorare der Sachverständigen und Sprachmittler sollen – wenn auch in geringerem Maße – erhöht werden, ebenso wie die Entschädigungen für Zeugen sowie die Gerichtskosten. Eine deutliche Mehrbelastung zeichnet sich damit für die Landeskassen ab. Sie tragen die Beratungs- und Prozesskostenhilfen für bedürftige Personen, rechnen mit um 175 Millionen Euro höheren Rechtsanwalts- und Gerichtskosten und plädierten aus diesem Grund dafür, die Gebührenanpassung auf das Jahr 2023 zu verschieben. Dagegen hat sich der Bundesrat bereits ausgesprochen. Als Zugeständnis an die Bundesländer wurde im nun vorliegenden Gesetzesentwurf eine Absenkung der Freibeträge für die Prozesskostenhilfe aufgenommen. Beratungs- und Prozesskostenhilfe wird es damit zukünftig seltener geben.
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