Archiv für Oktober 2020

Stagnierende Baupreise durch Mehrwertsteuersenkung

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland bewegten sich im August 2020 auf dem gleichen Niveau wie im August 2019, so das Statistische Bundesamt. Ohne Mehrwertsteuersenkung hätten die Baupreise rein rechnerisch um 2,6 Prozent zugenommen. Eine Stagnation der Baupreise gegenüber dem Vorjahr gab es zuletzt im August 2003.

Die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden gingen von August 2019 bis August 2020 um 0,4 Prozent zurück. Das ist vor allem auf die Preisentwicklung bei Beton- und Maurerarbeiten zurück zu führen: Betonarbeiten sind gegenüber August 2019 um 0,9 Prozent günstiger geworden, Mauerarbeiten um 0,3 Prozent. Auch Zimmer- und Holzbauarbeiten kosteten weniger als im Vorjahr (- 0,6 Prozent). Bei Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten gab es dagegen einen leichten Preisanstieg (+ 0,2 Prozent);  Erdarbeiten waren um 0,3 Prozent teurer als im Vorjahr.

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Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen und mehr Fördermittel

Mit der Verabschiedung des Wohnungseigentumsgesetzes ist auch der Weg für den vermehrten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos geebnet: Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Der Bund fördert den Kauf und die Errichtung von Ladestationen im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden ab November mit einem Zuschuss.

Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland gefördert. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger. Außerdem muss die Ladestation über eine Normalladeleistung von elf Kilowatt verfügen. Sie muss intelligent und mit Blick auf die Netzdienlichkeit steuerbar sein.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden und wird nach Abschluss der Maßnahmen gegen Vorlage der von den durchführenden Fachbetrieben erstellten Rechnungen ausgezahlt.

Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440. Hier wird die KfW auch im November eine Liste der ge­förderten Ladestationen veröffentlichen. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.

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