Archiv für Oktober 2020

Regulierung in der Immobilienbranche: es fehlt ein Masterplan

Um die Herausforderungen der Immobilienbranche zu meistern, braucht es einen echten und langfristig angelegten Masterplan – der zumindest in der Grundstruktur und seinen Schwerpunkten nicht den möglicherweise schnell wechselnden politischen Mehrheiten unterliegen sollte. Denn die meisten wohnungspolitisch relevanten Probleme sind weder abschließend noch bedarfsgerecht geregelt. So heißt es in einer Studie von JLL und Yates Policy Partners.

Laut „Bauen auf Sicht. Fünf Thesen zur Regulierung in der Immobilienbranche“ ist der Problemdruck in der laufenden Legislaturperiode weiter gestiegen. Die Autoren kritisieren, dass in der laufenden Legislaturperiode zwar eine Vielzahl an Kommissionen gebildet worden sei, diese hätten jedoch eher konsensual und nicht an einer kohärenten Gesamtstrategie gearbeitet. Viele Kommissionen seien einer Gesamtstrategie eher hinderlich, als dass sie sie befördern.

Dies gelte beispielsweise bei Baulandkommission, Wohngipfel und Mietspiegel-Kommission, die bei Mietpreisbremse, CO2-Reduzierung mit Emissionshandel und Gebäudeenergiegesetz beteiligt waren: Die Mietpreisbremse solle eine Atempause am Mietmarkt bringen, aber parallel gebe es keine komplementäre Neubaustrategie. Die CO2-Reduzierung mit Emissionshandel im Wärmemarkt sei angestoßen worden, ohne einen Weg aufzuzeigen, wie man die Sanierungsraten steigert. Hinzu komme, dass der Emissionshandel selbst verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen stehe und bis 2026 reformiert werden müsse. Das Gebäudeenergiegesetz wiederum sollte vereinfachen, erfülle aber die Wünsche keiner Partei, weil zum Beispiel die Ausgestaltung des Mieterstroms nur unzureichend geklärt sei.

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Mehr Geld für energetische Gebäudesanierung

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat zusätzliche 2,2 Milliarden Euro für die Förderung energetischer Gebäudesanierung bewilligt. Damit ist die Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und des Marktanreizprogramms (MAP) für Erneuerbare Energien im laufenden Jahr sichergestellt. Ihr Gesamtvolumen liegt nun bei 5,2 Milliarden Euro. Die Zahl der Förderanträge hatte sich aufgrund des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung zum Teil verdreifacht.

Für das kommende Jahr ist eine Zusammenführung der bestehenden Programme in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) mit „korrespondierender Mittelausstattung” geplant, so das Bundeswirtschaftsministerium. Die genaue Höhe wird derzeit im Rahmen der Verhandlungen zum Haushalt des Energie- und Klimafonds 2021 diskutiert.

Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 hatte die Bundesregierung die Programme zu Jahresbeginn umfangreich novelliert. Unter anderem wurden Fördersätze für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bankengruppe erhöht und eine Öl-Austauschprämie als Teil des MAP des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeführt.

Die Aufstockung der Fördermittel soll gewährleisten, dass die deutlich angestiegenen Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich auch in den kommenden Monaten vollumfänglich weitergeführt werden. Darüber hinaus verweist das Ministerium auf ihre konjunkturstützende Wirkung, da die Mittel Arbeitsplätze in Mittelstand, Bauindustrie und Handwerk sichern.

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