Am 18. September 2020 / News
Das Volksbegehren für die Enteignung von Wohnungsunternehmen ist zulässig. So hat es die Berliner Innenverwaltung nach monatelangen juristischen Prüfungen entschieden. Es handle sich nicht um ein konkretes Gesetz, sondern ähnlich wie beim Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tegel um eine Handlungsaufforderung an den Senat, die im Erfolgsfall für den Senat formal unverbindlich wäre. Die Enteignung der Wohnungskonzerne würde rund 28 Milliarden Euro kosten.
77.000 Unterzeichner haben das Anliegen der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen unterstützt, von denen 58.000 Stimmen für gültig erklärt wurden. Die Prüfung hat sich über 1,5 Jahre hingezogen, was allerdings nicht auf die komplizierte Rechtsmaterie, sondern auf politische Differenzen innerhalb der Koalition aus SPD, Linken und Grünen zurückzuführen war. Die Linke unterstützt das Volksbegehren, die SPD hatte sich dagegen positioniert.
Sofern im nächsten Schritt Senat und Abgeordnetenhaus zustimmen, müssen sieben Prozent (170.000 Personen) der wahlberechtigten Berliner dem eigentlichen Volksbegehren zustimmen. Hierfür hat die Initiative vier Monate Zeit. Erst wenn alle Hürden genommen sind, ist das Volksbegehren erfolgreich. Im nächsten Schritt käme es zum Volksentscheid.
Die Initiative richtet sich gegen alle Berliner Wohnungskonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand. Dies umfasst zwölf Unternehmen mit insgesamt rund 240.000 Wohnungen mehr als 15 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes der Hauptstadt. Der Senat geht davon aus, dass die Vergesellschaftung das bereits hoch verschuldete Berlin zwischen 28,8 und 36 Milliarden Euro kosten würde.
Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/