Archiv für September 2020

Preise für Wohnimmobilien steigen trotz Corona weiter

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im zweiten Quartal 2020 um durchschnittlich 6,6 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gestiegen. Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser waren damit um 2 Prozent teurer als im Vorquartal. Hinter den Durchschnittswerten verbergen sich allerdings sehr unterschiedliche Entwicklungen.

In den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf) setzte sich der Preisanstieg zwar fort, jedoch fiel er bei Eigentumswohnungen deutlich schwächer aus. Sie waren 6,1 Prozent teurer als im Vorjahresquartal. Im 2. Quartal 2019 hatte die Veränderungsrate zum Vorjahresquartal noch 7,9 Prozent betragen, im 2. Quartal 2018 lag sie bei 11 Prozent.

In den anderen Großstädten ab 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern stiegen die Immobilienpreise überdurchschnittlich: Im 2. Quartal 2020 lagen die Häuserpreise um 7,3 Prozent und die Preise für Eigentumswohnungen um 8,2 Prozent über dem Vorjahresquartal.

In dichter besiedelten ländlichen Kreisen legten vor allem die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser deutlich zu – um 8,9 Prozent. Bei Eigentumswohnungen betrug die durchschnittliche Preissteigerung in diesen Regionen 5,9 Prozent. Umgekehrt verlief die Entwicklung in dünn besiedelten ländlichen Kreisen. Hier stiegen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 4,8 Prozent, für Wohnungen um 6,6 Prozent. 

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Zensus: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Verschiebung vor

Der Stichtag für die Durchführung des Zensus soll vom Mai 2021 um ein Jahr verschoben und die erforderliche Datenlieferung an den neuen Zensusstichtag angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat. Sollte aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer zwingender Gründe eine erneute Verschiebung erforderlich werden, soll die Bundesregierung ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.

Die Bundesregierung begründet die Verschiebung damit, dass sich mit der Corona-Kreise auch bei der Aufgabenerfüllung der Verwaltung erhebliche Einschränkungen ergeben haben. In den Statistischen Ämtern von Bund und Ländern sei Personal für andere Aufgaben wie die Unterstützung der Gesundheitsämter abgezogen worden. Damit hätten die Vorbereitungsarbeiten nicht wie geplant durchgeführt werden können.

Der VDIV Deutschland hatte sich in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine Verlegung des Zensus in das Jahr 2022 eingesetzt, da die notwendigen Vorbereitungen auch für viele Immobilienverwaltungen angesichts der Corona-Einschränkungen nicht zu meistern waren.

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