Archiv für August 2020

Haftungsrisiken bei Einbau und Nutzung von Ladeinfrastruktur

Für E-Mobile können sogenannte „Wallbox-Versicherungen″ Lücken in der Kasko-Versicherung schließen. Generell gelten für Elektrofahrzeuge aber keine anderen Haftungstatbestände als bei Verbrennern, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (» 19/21295) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu Haftungsrisiken beim Einbau und der Nutzung von Ladeinfrastruktur. Für Schäden, die „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges“ auftreten, hafte oftmals der Kraftfahrzeughalter – auch ohne Verschulden.

Dies gelte auch für den Ladevorgang und daraus resultierende Schäden, etwa Hausbrände. Wurde eine fehlerhafte Ladestation ausgeliefert, komme aber auch eine Produkthaftung des Herstellers der Ladesäule in Betracht.

Um die Mobilitätswende weiter voranzubringen, sieht die Bundesregierung im Bereich der Ladeinfrastruktur noch weiteren Reformbedarf. Sie nennt hier die Ladesäulenverordnung, die Abrechnung der EEG-Umlage, die Anrechnung von erneuerbarem Ladestrom im Rahmen der Eneuerbare-EnergienRichtlinie RED II, eventuelle Anpassungen der Stellplatzverordnungen bzw. -satzungen der Länder, das Baugesetzbuch und das Energiewirtschaftsgesetz für netzdienliches Laden. Die entsprechenden Änderungen seien derzeit in der Prüfung oder als Entwurf im Gesetzgebungsverfahren.


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F+B-Wohn-Index: Eigentumswohnungen nur leicht teurer – durch Berliner Schattenmiete drohen Nachforderungen in Millionenhöhe

Laut Wohnpreisindex von F+B sind die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser im zweiten Quartal 2020 um 2,9 Prozent gestiegen, gegenüber dem Vorjahresquartal waren es neun Prozent. Damit erhöhten sie sich – anders als in den vergangenen zehn Jahren üblich – deutlich stärker als die Preise für Eigentumswohnungen. Diese zeigten im zweiten Quartal nur ein Plus von 1,3 Prozent, im Vergleich zum Vorjahresquartal stiegen sie um 5,9 Prozent.

Weitaus geringer fielen die Steigerungen im Mietwohnungsmarkt aus. Bei Neuvermietungen erhöhten sich die Preise im zweiten Quartal nach einer laut F+B 18-monatigen Stagnation um lediglich 0,4 Prozent, im Bestand stiegen sie um 0,3 Prozent. Im Jahresvergleich liegt der Anstieg bei einem bzw. 1,3 Prozent.

In Berlin stellt das Analysehaus eklatante Unterschiede zwischen der laut Mietendeckel erlaubten und der Marktmiete fest. Bei den 3.133 Wohnungen, die zwischen dem 23. Februar und dem 30. Juni angeboten wurden und die von F+B mit einem eindeutigen oder einem angenommenen Grenzwert identifiziert werden konnten, müsse von einer gedeckelten Durchschnittsmiete von 7,05 Euro/qm ausgegangen werden. Die angegebene Marktmiete dieser Wohnungen lag allerdings bei durchschnittlich13,63 Euro/qm. Bei einer Hochrechnung der Differenz von 6,58 Euro/qm auf die Anzahl der angebotenen Wohnungen und einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 60 qm ermittelt F+B einen monatlichen Betrag von rund 1,2 Millionen Euro, die die Mieter nachzahlen müssten, sofern sich das Gesetz als verfassungswidrig herausstellt. Allein im Zeitraum 23. Februar bis 30. Juni 2020 beliefe sich die Summe auf 5,3 Millionen Euro bzw. knapp 1.700 Euro pro Wohnung.

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