Archiv für Juli 2020

Preissteigerung im Wohnungsneubau verringert sich

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude lagen im Mai 2020 um drei Prozent höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist das der niedrigste Anstieg der Baupreise gegenüber dem Vorjahr seit Mai 2017 (+ 2,9 Prozent gegenüber Mai 2016). Die Preise für Rohbauarbeiten stiegen dabei schwächer an als die für Ausbauarbeiten. 

Die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden stiegen von Mai 2019 bis Mai 2020 um 2,8 Prozent. Preistreiber sind Erdarbeiten (+ 3,6 Prozent) und Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (+ 3,2 Prozent). Maurerarbeiten sind um 2,9 Prozent teurer geworden, Betonarbeiten um 2,2 Prozent und Zimmer- und Holzbauarbeiten um 2,0 Prozent.

Ausbauarbeiten kosteten 3,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Den größten Anteil am Preisindex haben hier die Tischlerarbeiten. Für sie erhöhten sich die Preise um 2,5 Prozent. Deutlich stärker zogen die Preise bei Metallbauarbeiten (+ 3,3 Prozent), bei Heizanlagen und zentralen Wassererwärmungsanlagen (+ 3,8 Prozent) und bei Nieder- und Mittelspannungsanlagen (+ 4,6 Prozent) an.

Im Vergleich zum Wohngebäudeneubau fiel der Preisanstieg bei Instandhaltungsarbeiten mit + 3,6 Prozent deutlich stärker aus.

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Corona-Überbrückungshilfe gestartet

Kleine und mittelständische Unternehmen, deren Umsatz aufgrund der Corona-Pandemie in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist, können Überbrückungshilfe beantragen. Dafür wurde am 8. Juli eine gemeinsame bundesweit geltende » Antragsplattform gestartet. Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren. 

Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Ihre Höhe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs. Die Überbrückungshilfe ist Teil des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Sie soll dabei helfen, das wirtschaftliche Überleben von Firmen, Solo-Selbständigen, Freiberuflern, gemeinnützigen Unternehmen und Einrichtungen aller Branchen zu sichern, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifiziert haben. Anträge müssen bis spätestens 31. August 2020 online gestellt werden.

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