Archiv für Juli 2020

Sicherer Umgang mit asbestverdächtigen Gebäuden

Die Herstellung und Verwendung von Asbest-Produkten sind zwar seit 1993 in Europa verboten. In alten Baumaterialien ist Asbest jedoch noch vorhanden. Bei einer Sanierung oder Renovierung können die Fasern leicht freigesetzt und eingeatmet werden und dann die Gesundheit gefährden. Eine neue Leitlinie hilft dabei, solche Baumaßnahmen so zu planen, dass sie sicher durchgeführt werden können.

Enthalten ist Asbest beispielsweise in Putzen, Spachtelmassen oder Klebstoffen sowie Dächern und Rohrisolierungen. Fest verbaut ist das kein Problem. Bei staubender Bearbeitung hingegen müssen umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Asbest ist als kanzerogener Stoff der EU-Kategorie 1A eingestuft. Bei Stoffen dieser Kategorie ist der ursächliche Zusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs ausreichend nachgewiesen.

Die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden″ richtet sich vorrangig an private Eigentümer und Mieter sowie Auftraggeber von Baumaßnahmen. Sie zeigt auf, wie unnötige Gefahren vermieden können, wie bei der Asbesterkundung vorzugehen und was bei der Entsorgung von Bauabfällen zu beachten ist. Die Planungshilfe ist nicht gesetzlich verbindlich. Sie ist ein Ergebnis des mehrjährigen Asbestdialoges, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiiert und zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) durchgeführt wurde.

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IW-Studie: Weitgehend konstante Wohnkostenbelastung

Die starke Arbeitsmarktentwicklung in Kombination mit einer Reduktion der Wohnfläche hat dafür gesorgt, dass die Wohnkostenbelastung bei vielen Haushalten konstant geblieben ist. Das ist das zentrale Ergebnis der Studie „Wohnen – die neue soziale Frage?″ des IW Köln. Die Wissenschaftler haben auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Entwicklung der Wohnkostenbelastung im Längs- und Querschnitt untersucht.

Die Wohnkostenbelastung stellt die Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen dar. Der Studie zufolge ist zwar einerseits der Quadratmeterpreis bei Neuvermietungen deutlich gestiegen. In den sieben größten Städten betrug das reale jährliche Wachstum seit 2010 4,3 Prozent. Andererseits sind jedoch die Einkommen der Mieterhaushalte im selben Zeitraum um knapp sieben Prozent gestiegen. Die Wohnkostenbelastung sei damit über Jahre praktisch konstant, so die Autoren.

Zudem seien hohe Mieten vor allem das Problem derjenigen, die eine neue Wohnung anmieteten. Die Differenz zwischen Neuvertrags- und Bestandsmieten lag zwischen 2016 und 2018 im Schnitt bei einem Prozent. Als Reaktion darauf mieten Neumieter kleinere Wohnungen. Bestandsmieter verfügten 2018 über 49,5 Quadratmetern pro Kopf, Neumieter über durchschnittlich 45,6 Quadratmetern.   

Aus Sicht des IW Köln kann Wohnen damit zwar nicht als die soziale Frage unserer Zeit bezeichnet werden. Dennoch brauchen zahlreiche Haushalte Unterstützung. Durch die Corona-Pandemie könne sich deren Zahl erhöhen. Die Wissenschaftler empfehlen deshalb, Instrumente wie das Wohngeld und Sozialwohnungen zu stärken. Wichtig sei, gerade bei Sozialwohnungen die soziale Treffsicherheit zu verbessern. Denkbar sei, entsprechende Mietverträge zu befristen, um den Bedarf regelmäßig überprüfen zu können.

In voller Länge finden Sie hier die » Studie „Wohnen – die neue soziale Frage?″.

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