Archiv für Juli 2020

Umfrage: Zuspruch zu E-Autos steigt – unabhängig von Kaufprämie

Das Interesse der Deutschen an E-Mobilität steigt. Aktuell wollen sich elf Prozent der Autokaufinteressenten ein reines E-Auto zulegen – vier Prozentpunkte mehr als vor knapp einem Jahr. 13 Prozent beabsichtigen den Kauf eines Hybridautos (2019: 10 Proznet). Die im Zuge des Konjunkturpaketes erhöhte Kaufprämie hat kaum Einfluss auf die Entscheidung. Dieses Stimmungsbild zeichnet eine Umfrage der Meinungsforschungsagentur YouGov im Auftrag des Vergleichsportals Check24.

Knapp drei Viertel der Befragten (73 Prozent) gaben an, dass die Prämie keinen Einfluss auf ihre Kaufpläne hat. Nur ein Prozent der Befragten gaben an, sich wegen der Prämie für die Anschaffung eines E-Autos entschieden zu haben. Insgesamt bevorzugen nach wie vor knapp 60 Prozent ein Auto mit Benzin- oder Dieselmotor.

Zwischen den in der Umfrage erfragten Kaufabsichten und dem tatsächlichen Kauf gibt es eine deutliche Diskrepanz: Laut Kraftfahrzeugbundesamt betrug der Anteil von Elektrofahrzeugen an den Neuzulassungen im Jahr 2019 nur 1,8 Prozent.

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Steuerliche Erleichterung bei der verbilligten Wohnraumvermietung

Das Bundesfinanzministerium hat Ende Juli den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 veröffentlicht. Er beinhaltet umfangreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird die steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung erweitert. 

Wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt, so ist die Nutzungsüberlassung gemäß § 21 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Part aufzuteilen. Nur die auf den entgeltlich vermieteten Teil der Wohnung entfallenden Werbungskosten dürfen dann von den Mieteinnahmen abgezogen und steuerrechtlich berücksichtigt werden.

Diese Grenze soll durch das Jahressteuergesetz auf 50 Prozent herabgesetzt werden. Ziel ist, Vermietern, die im Interesse des Fortbestands ihrer oft langjährigen Mietverhältnisse davon Abstand nehmen, regelmäßig (zulässige) Mieterhöhungen vorzunehmen, zu ermöglichen, dass sie ihre Werbungskosten auch bei verbilligter Wohnraumüberlassung mit Einkünfteerzielungsabsicht von ihren Mieteinnahmen vollumfänglich abziehen können.

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