Archiv für Juli 2020

Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer

Bundestag und Bundesrat haben dem Corona-Konjunkturpaket zugestimmt und so den Weg unter anderem für eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer geebnet. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 wird der reguläre Satz von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von bisher 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt. Für Immobilienverwaltungen bringt dies erheblichen Mehraufwand insbesondere im Rechnungswesen mit sich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die in den unterschiedlichen Zeiträumen erbrachten Leistungen entsprechend den geänderten ge­setzlichen Bestimmungen korrekt abgerech­net werden.

Seit der Ankündigung der vorübergehenden Steuersenkungen ist beim VDIV Deutschland eine große Zahl an Fragen eingegangen: Welche Auswirkungen hat die vorübergehende Steuersenkung auf Verwaltergebühren, Handwerkerrechnungen und Vermietungsleistungen? Wie ist mit Vorauszahlungen umzugehen? Und was ist bei Betriebskostenabrechnungen zu beachten? Antworten darauf haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Wolfgang Wilhelmy zusammengetragen. Verbandsmitglieder erhalten die Handlungsempfehlungen bei ihrem jeweiligen Landesverband oder können sie im Intranet des VDIV Deutschland herunterladen.  

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Erste Bilanz der Corona-Förderprogramme

Im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogrammes sind bis Ende Juni rund 70.000 Kreditanträge in einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangen. 99 Prozent dieser Anträge sind bereits final entschieden. Das Zusagevolumen liegt bei 33,5 Milliarden Euro. Diese Zahlen hat die KfW gemeinsam mit den Bundesministerien für Wirtschaft und für Finanzen 100 Tage nach Beginn der Förderprogramme veröffentlicht.

Der Zugang zur KfW-Corona-Hilfe erfolgt über durchleitende Banken und Sparkassen oder über ein Bankenkonsortium, an dem sich die KfW beteiligt. Um den Banken die Kreditzusage zu erleichtern, übernimmt die KfW zwischen 80 und 100 Prozent des Kreditrisikos der durchleitenden Banken. Sie hat dafür eine Garantie des Bundes erhalten.

Anträge mit einem Volumen von höchstens drei Millionen Euro werden von den zwischengeschalteten Banken geprüft und dann ohne eigene weitere Risikoprüfung von der KfW sofort zugesagt. Dies betrifft derzeit rund 99 Prozent der Anträge. In der Prüfung befinden sich noch großvolumige Kreditanträge.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte: „Die Hilfen kommen an und zwar genau dort, wo sie gebraucht werden, nämlich vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen.″ Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz sieht im Corona-Soforthilfeprogramm der KfW für Unternehmen „eine Erfolgsgeschichte″.

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