Archiv für Juli 2020

Atempause in der Entwicklung der Immobilienkaufpreise

Noch im Januar 2020 gingen die Immobilienvermittler von LBS und Sparkassen von Preissteigerungen zwischen rund vier Prozent bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie fast sechs Prozent bei Bauland aus. Corona hat den Preisanstieg bei Wohnimmobilien jedoch zumindest vorübergehend ausgebremst, so Verbandsdirektor Axel Guthmann anlässlich der Veröffentlichung des LBS-Immobilienpreisspiegels 2020. Danach erwarten die Experten bis zum Herbst ein konstantes bis leicht rückläufiges Angebot, aber auch eine etwas gedämpfte Nachfrage. 

Der LBS-Im­mobilienpreisspiegel 2020 dokumentiert erneut enorme regionale Preisunterschiede. So kostet ein gebrauchtes frei stehendes Einfamilienhaus (mittlere bis gute Wohnlage, Wohnfläche zirka 120 Quadratmeter, inklusive Garage, ortsübliches Grundstück) in München 1,5 Millionen Euro – knapp fünfmal so viel wie etwa in Leipzig. Und im Umland der bayerischen Hauptstadt sind die Preise – genau wie in den Speckgürteln anderer Metropolen – sogar noch höher.

Die Kaufpreise für Reihenhäuser (Neubau, mittlere bis gute Wohnlage, Wohnfläche zirka 100 Quadratmeter, ohne Garage, ortsübliches Grundstück) liegen in den meisten Regionen deutlich niedriger. Für ein Neubau-Reihenhaus betragen sie in Sachsen zwischen 170.000 und 310.000 Euro, in Nordrhein-Westfalen zwischen 250.000 und 360.000 Euro und im nördlichen Schleswig-Holstein rund 290.000 Euro. Süddeutschland fällt hier aus der Reihe. Ein neues Reihenhaus in München kostet 1,1 Millionen Euro. In jeder dritten Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohner seien neue Reihenhäuser aber für bis zu 360.000 Euro zu haben. Bestandsimmobilien sind durchschnittlich 16 Prozent günstiger.

Neue Wohnungen (mittlere bis gute Wohnlage, 3 Zimmer, Wohnfläche ca. 80 Quadratmeter, ohne Garage/Stellplatz, keine Steuermodelle) haben sich der LBS-Umfrage zufolge fast überall merklich verteuert, insbesondere an touristisch interessanten Orten, in den Metropolregionen und in Universitätsstädten. Auch in diesem Segment ist die Region München mit mehr als 8.000 Euro/Quadratmeter Spitzenreiter. Die Großstädte Dortmund, Bremen und Leipzig sind dagegen mit Quadratmeterpreisen von um 3.700 Euro vergleichsweise günstig. Bestandswohnungen sind im Schnitt rund 36 Prozent günstiger als Neubauwohnungen.

Bauland bleibt nach Einschätzung der befragten Experten der Engpassfaktor Nummer eins auf dem Immobilienmarkt. Spitzenpreise werden mit 2.600 Euro pro Quadratmeter wieder in München und Umland erzielt. In vielen Mittelstädten und in mancher Großstadt sind Baugrundstücke jedoch für rund 100 Euro pro Quadratmeter oder weniger auf dem Markt.

Grundlage der jährlich erscheinenden Wohnungsmarktanalyse ist die Befragung der rund 600 Experten in den Immobiliengesellschaften von LBS und Sparkassen. Unter » www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de/ können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Grundstücke in mehr als 1.000 Städten und Gemeinden sowie in über 100 Stadtteilen der 14 größten deutschen Städte eingesehen werden.

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Gebäudeenergiegesetz nimmt letzte Hürde

Nach jahrelangen Diskussionen (» der VDIV berichtete) kann das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG) Anfang Oktober in Kraft treten. Es wurde am 18. Juni vom Bundestag beschlossen und am 3. Juli vom Bundesrat abgesegnet. Das Gesetz führt Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem einheitlichen, aufeinander abgestimmten Regelwerk zusammen. Zusammen mit dem GEG wurden auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels im EEG beschlossen.

Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Dazu werden einheitliche energetische Anforderungen an die Anlagetechnik und den baulichen Wärmeschutz von Neubauten und Bestandsgebäuden definiert. Der verbleibende Energiebedarf zur Wärme- und Kälteversorgung soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Das Gesetz beinhaltet keine höheren energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Letztere sollen 2023 erneut unter die Lupe genommen werden. Neu ist eine sogenannte Innovationsklausel: Danach muss nicht jedes einzelne Gebäude die Anforderungen erfüllen. Vielmehr wird ein Quartier als Gesamtheit betrachtet.

Darüber hinaus setzt das GEG setzt das im Klimapaket vorgesehene Einbauverbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 um. Gas- und Ölheizungen, die 1991 oder später eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen höchstens 30 Jahre lang betrieben werden. Ausnahmen gelten, wenn ein Haus weder mit Gas noch mit Fernwärme versorgt werden kann und die Heizung auch nicht aus erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Hybridlösungen sollen auch noch nach 2026 möglich sein. Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lässt, wird durch eine Austauschprämie belohnt.

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