Archiv für Juni 2020

Steuerliche Erleichterungen für Corona-Betroffene

Die im Koalitionsausschuss verabredete befristete Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent wird allen Bürgern zu Gute kommen, die im Steuerhilfesetz geregelte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie von 19 auf 7 Prozent ebenso. Darüber hinaus wurden für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Selbständige und Freiberufler eine Reihe weiterer steuerlicher Erleichterungen geschaffen. 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit den obersten Landesbehörden einen Katalog konkreter Maßnahmen abgestimmt.

–       Unternehmen, die wegen der Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr einen Verlust ausweisen werden, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können neben der Erstattung von bereits für 2020 geleisteten Steuervorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlten Beträgen bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr.

–       Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen. Sie müssen darlegen, dass sie unmittelbar betroffen sind, den Wert entstandener Schäden jedoch nicht im Einzelnen belegen. Durch die Stundung wird der Zeitpunkt der Zahlung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer hinausgeschoben, die Liquidität also gesichert. Die Stundung der Kraftfahrzeugsteuer kann ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020 beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.

–       Darüber hinaus können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Hierfür können sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag stellen. Bereits für 2020 geleistete Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer können zudem auf Antrag erstattet werden.

–       Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden (Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer) soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden.

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Konjunkturprogramm mit 57 Maßnahmen und einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro

Mit einem gigantischen Konjunkturprogramm läutet die Bundesregierung die zweite Phase der Corona-Krisenbewältigung ein. Die 57 Maßnahmen, auf die sich der Koalitionsausschuss geeinigt hat, zielen nicht mehr – wie die Sonderregelungen der vergangenen Wochen – darauf ab, die Wirtschaft abzusichern und Verluste abzufedern. Vielmehr geht es jetzt darum, sie kräftig anzukurbeln. Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD, formulierte es so: „Mit Wumms aus der Krise kommen.″ Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Verringerung der Mehrwertsteuer, eine Sozialgarantie und die Deckelung der EEG-Zulage.  

Die Binnennachfrage soll mit einer vorübergehenden Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes angekurbelt werden. Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 soll er von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Der Finanzbedarf dafür beträgt rund 20 Milliarden Euro.

Je mehr Menschen von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffen sind, umso mehr geraten die Renten- und Krankenkassen unter Druck. Um ihre Einnahmen stabil zu halten, müssten die restlichen Beitragszahler mehr einzahlen. Hier springt jetzt der Bund mit einer „Sozialgarantie 2021″ ein: Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 2021 maximal 40 Prozent betragen, damit das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgeber gesichert sind. Der Bund gleicht das aus, was in der Sozialkasse fehlt, und plant dafür allein für 2020 rund 5,3 Milliarden Euro ein.

Eltern erhalten einmalig einen Kinderbonus. Er beträgt 300 Euro pro Kind, wird mit dem Kindergeld ausgezahlt und mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Spitzenverdiener profitieren also nicht. Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Hierfür rechnet die Bundesregierung mit einem Finanzbedarf von 4,3 Milliarden Euro.

Für eine Entlastung bei den Strompreisen soll eine Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent per Kilowattstunde im kommenden Jahr und 6,0 Cent im Jahr 2022 sorgen. Aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des Rückgangs des Börsenstrompreises hatten Experten trotz der beginnenden Zuführung von Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel einen Anstieg der EEG-Umlage im kommenden Jahr erwartet. Durch die Deckelung der EEG-Umlage werden Verbraucher und Unternehmen entlastet und attraktive Bedingungen für Investitionen am Standort Deutschland gesichert und die Energiewende hin zu strom- und wasserstoffbasierten Technologien befördert. Die Maßnahme kostet den Bund elf Milliarden Euro.

                                       

Teil des Programms ist auch ein Zukunftspaket in Höhe von 50 Milliarden Euro. Sie sind unter anderem für die Förderung von E-Autos und Ladestationen, den öffentlichen Nahverkehr und die Deutsche Bahn sowie den Ausbau des 5G-Netzes vorgesehen. Zwei Milliarden Euro sollen in eine Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms fließen.

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