Archiv für Juni 2020

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Haftungsrisiken in Corona-Zeiten

Die Covid-19-Pandemie wird wohl noch längere Zeit mit unterschiedlich stark ausgeprägten Beeinträchtigungen andauern. Arbeitgeber sollten aus diesem Grunde ihre bestehenden Maßnahmen mit Blick auf den Arbeitsschutzstandard Covid-19 ständig auf den Prüfstand stellen. Denn ein nachweislicher Verstoß gegen die Sorgfaltsplicht kann auch straf- und ordnungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. » Lesen Sie mehr…

Der technische Arbeitsschutz, der während der Corona-Zeit von Relevanz ist, dient unter anderem der Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit, die von dem Arbeitsumfeld ausgehen können. Um etwaige Haftungsrisiken für den Arbeitgeber zu vermeiden, sind diese besonderen Herausforderungen mit Umsicht zu managen. Es ist dafür wichtig, dass die bestehenden Rahmenregelungen zu mobilem Arbeiten, zu Verfahren der Abklärung von Corona-Verdachtsfällen und zu betrieblichen Hygiene- und Verhaltensregeln klar festgelegt sind und diese regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Im Rahmen der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungs- sowie Aufklärungsmaßnahmen für seine Mitarbeiter zu ergreifen. Ein durchdachter Hygieneplan kann dafür dienlich sein, einen möglichst reibungslosen Ablauf im Betrieb wiederherzustellen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Die für den technischen Arbeitsschutz zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind dabei von hoher Relevanz. Für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen stellt das betriebliche Maßnahmenkonzept » SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine wichtige Orientierungshilfe für den Arbeitgeber dar. Der Arbeitgeber hat dabei stets zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig und angemessen sind. Es ist ratsam, den innerbetrieblichen Hygieneplan jeweils zeitlich zu befristen, gegebenenfalls zu verlängern oder abzuändern. Denn für den Arbeitgeber können durchaus neben arbeitsrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht auch straf- und ordnungsrechtliche Folgen drohen, sollte ein objektiver Sorgfaltspflichtverstoß nachweislich vorliegen.

In unserem zusammengestellten Überblick „Covid-19-Pandemie und Arbeitsschutz″ finden Sie dazu weitergehende Informationen, der Ihnen als Mitglied bei Ihrem Landesverband oder im Intranet des VDIV Deutschland zur Verfügung steht.

Umgekehrt ist es aber auch die Pflicht des einzelnen Mitarbeiters, seinen Arbeitgeber über eigene Krankheitssymptome oder auch nur über den Kontakt zu einer SARS-Cov2-Virus positiv getesteten Person unverzüglich zu informieren. Die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag der Bundesregierung veröffentliche » Corona-Warn-App für Smartphones dient dabei als digitale Unterstützung, um Infektionsketten schnell nachzuverfolgen und zu durchbrechen. Auch wenn die Nutzung der App auf freiwilliger Basis erfolgt, sollten die Mitarbeiter eines Unternehmens ermutigt werden, dieses Hilfsmittel nach Möglichkeit anzuwenden. 

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Digitale Sprachassistenten erobern die Wohnzimmer

Beinahe jeder zweite Deutsche (45 Prozent) nutzt mittlerweile digitale Sprachassistenten als App auf dem Smartphone oder als intelligente Lautsprecher in der Wohnung. Damit ist die Zahl der Nutzer von Siri, Alexa und Co. im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel gestiegen (2019: 32 Prozent). Besonders stark fiel die Zunahme in der Altersgruppe der über 40-Jährigen aus. Das geht aus der Postbank Digitalstudie 2020 hervor.

Im Vorjahr zählten erst 25 Prozent der Bundesbürger über 40 Jahren zu den Nutzern der digitalen Alltagshelfer. In diesem Jahr sind es bereits 38 Prozent. In der Altersgruppe der unter 40-Jährigen bilden die Nutzer digitaler Sprachassistenten mit einem Anteil von 59 Prozent in diesem Jahr erstmals in der Mehrheit.

Überdurchschnittlich häufig werden Sprachassistenten in großen Familien genutzt. In Single-Haushalten dagegen finden sie eher selten Zuspruch.

Am häufigsten sprechen die Deutschen mit Google Assistant (23 Prozent). Auf Platz zwei liegt erstmals Alexa (18 Prozent) vor Siri (15 Prozent) und Cortana (13 Prozent).

Für die Postbank Digitalstudie 2020 wurden im Februar und März 2020 insgesamt 3.035 Deutsche befragt.

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