Archiv für Mai 2020

Bundestag beschließt Neuaufteilung der Maklerkosten

Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern dürfen künftig nur noch maximal 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohnes an den Käufer weitergeben. Das hat der Bundestag beschlossen. Durch diese bundesweit einheitliche Neuregelung soll verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden und vor allem in seinem Interesse angefallen sind, im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 656a bis 656d) werden folgende Änderungen verankert:

–- Maklerverträge betreffend Wohnungen und Einfamilienhäuser bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (zum Beispiel E-Mail).

–- Wird der Makler aufgrund zweier Maklerverträge als Interessenvertreter für sowohl Käufer als auch Verkäufer tätig, kann er Courtage nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.

–- Hat dagegen nur eine Partei die Entscheidung zur Einschaltung eines Maklers getroffen, ist sie verpflichtet, die Maklervergütung zu zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen (» der VDIV berichtete).

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Bundesweite Kampagne für optimale Verwertung von Bioabfällen

Rund 150 Landkreise, Städte und Abfallwirtschaftsbetriebe, die etwa 3.000 Städte und Kommunen abdecken, beteiligen sich an der diesjährigen Kampagne „Aktion Biotonne Deutschland″. Gemeinsam werben sie für mehr kompostierbare Küchenabfälle und weniger Plastik in der Biotonne. Die Online-Aktion „Das Biotonnen-Versprechen″ wurde am 11. Mai gestartet; die Vor-Ort-Veranstaltungen der Abfallberatungen sind für die zweite Septemberhälfte geplant.

In Bioabfall steckt großes Potenzial zum Beispiel für die Landwirtschaft und die Energieerzeugung. Doch nur rund fünf Millionen Tonnen Abfall aus Küche und Garten entsorgen die Deutschen jährlich in der Biotonne. Der Großteil landet in der Restmülltonne und damit in der Müllverbrennung.

Um als Komposte und Gärreste in der Landwirtschaft oder im Gartenbau nutzbar zu sein oder zur Energiegewinnung in Biogasanlagen verwertet zu werden, müssen Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Die „Aktion Biotonne Deutschland″ unterstützt Kommunen bei der Abfallberatung vor Ort. Sie wird unter anderem vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt unterstützt. Hier finden Sie » mehr Informationen.

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