Archiv für Mai 2020

Erhöhung des CO2-Preises und Entlastung bei Strompreisen und für Pendler

Der nationale Emissionshandel startet im Jahr 2021 mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne fossile Brennstoffe. Ursprünglich war ein Preis von 10 Euro vorgesehen. Im Gegenzug sollen Stromverbraucher und Fernpendler entlastet werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen und damit zwei zentrale Regelungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht.

Der CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr entspricht 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel, 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Der Einstiegspreis wird jährlich schrittweise gesteigert, bis 2025 auf 55 Euro. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt. Für 2026 ist ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben (» der VDIV berichtete).

Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen als Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der EEG-Umlage eingesetzt werden. Das soll den Strom für Haushalte und Unternehmen günstiger machen. Die vom Kabinett beschlossene notwendige Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) zur Durchführung des EEG bedarf noch der Zustimmung des Bundestages.

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Zeitplan für die Umsetzung der Grundsteuerreform

Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform wird es nach Einschätzung der Bundesregierung trotz der verzögerten Einigung auf ein Bundesmodell und trotz der Corona-Pandemie keine Verzögerungen geben. Das geht aus der Antwort von Sarah Ryglewski, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen, auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor (BT-Drucksache 19/18898 vom 4. Mai 2020). Darin skizzierte sie den Zeitplan für die kommenden Jahre.

Die derzeit laufende Entwicklung der bundeseinheitlichen IT-Komponenten muss grundsätzlich im April 2021 abgeschlossen sein. Daran sollen sich eine Testphase sowie die Phase der Anpassung der bestehenden Verfahren mit der Implementierung der einheitlichen Berechnungsmodule anschließen. Die erste Hauptfeststellung für die Grundsteuerwerte wird auf den 1. Januar 2022 für die Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 durchgeführt. Zentrales Zieldatum ist die Annahme der Steuererklärungen der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger zum 1. Juli 2022. Auf dieser Grundlage sollen die Finanzämter den weit überwiegenden Teil der Feststellungen der 36 Millionen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge möglichst bis zum 30. Juni 2024 erledigen können. Die Gemeinden sind dann in der Lage, ihre Hebesätze zu ermitteln und die Grundsteuerbescheide bekanntzugeben.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen das Bundesmodell zur Neuregelung der Grundsteuer übernehmen. Bayern, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg wollen die Öffnungsklausel nutzen und eigene Berechnungsmodelle verwenden. In den übrigen Ländern ist der politische Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen. So kann sich etwa Sachsen-Anhalt vorstellen, vom Bundesmodell abzuweichen und das Modell eines anderen Landes zu übernehmen, so Finanzstaatssekretär Klaus Klang. Ein eigenes Modell wolle Sachsen-Anhalt aufgrund der hohen Programmierungskosten nicht entwickeln.

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