Mieter haben im Jahr 2018 im Durchschnitt 27,2 Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens für die Bruttokaltmiete aufgewendet. Die sogenannte Mietbelastungsquote variiert jedoch stark nach Haushaltstyp und Region. Das zeigt eine Auswertung des Mikrozensus 2018 Zusatzerhebung Wohnen – durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Den geringsten Teil ihres Einkommens (knapp 24 Prozent) mussten Mieter im Jahr 2018 in dünn besiedelten ländlichen Kreisen oder in ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen bezahlen, sofern sie 2008 oder früher in die Wohnung eingezogen sind. Je später der Einzug stattfand, umso höher fällt die Mietbelastungsquote aus.
Am anderen Ende der Skala finden sich Mieter, die 2017 oder 2018 eine Wohnung in einer kleinen oder mittleren Großstadt oder in einer großen kreisfreien Stadt bezogen haben. Sie mussten im Jahr 2018 durchschnittlich rund 31 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Miete aufwenden.
Darüber hinaus haben die BBSR-Experten weitere Trends ermittelt:
– Die Mietbelastungsquoten unterscheiden sich auch je nach Größe einer Gemeinde. Der Anteil verringert sich von den großen Städten (28,5 Prozent) hin zu kleineren Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern (24,1 Prozent).
– Kleine Haushalte haben aber mit Abstand die höchsten Mietbelastungsquoten. Im Jahr 2018 mussten Einpersonenhaushalte 31 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufwenden. Die Mietbelastungsquote von Haushalten ab zwei Personen bewegte sich 2018 zwischen 23 und rund 24 Prozent.
– Haushalte, die im Befragungsjahr 2018 oder im Vorjahr in ihre aktuelle Wohnung eingezogen sind, haben mit durchschnittlich 29,5 Prozent eine merklich höhere Belastung als die Haushalte, die schon länger in ihrer Wohnung leben (im Schnitt 26 bis 27 Prozent).
Für einen Mehrjahresvergleich hat das BBSR die jährlichen EU-Befragung EU-SILC für Deutschland herangezogen. Dabei zeigt sich, dass die Mietbelastungsquoten in den letzten Jahren bundesweit recht konstant geblieben sind. Als Gründe sieht das BBSR die moderaten Mietensteigerungen bei bestehenden Mietverhältnissen und die gestiegenen Einkommen der Haushalte aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage bis Anfang dieses Jahres. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie ließen sich derzeit noch nicht abschätzen. Eine einschneidende Veränderung bei der Mietbelastung in bestehenden Mietverhältnissen hält das BBSR in absehbarer Zeit jedoch für unwahrscheinlich.
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