Archiv für April 2020

Schnellkredite für mittelständische Unternehmen

Die Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen für den Mittelstand beschlossen und einen KfW-Schnellkredit eingeführt. Dabei durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf die übliche Risikoprüfung sichergestellt, dass die Mittel rasch zur Verfügung stehen. Die Laufzeiten werden auf zehn Jahr verlängert. Grundlage des Programms ist der am 03. April 2020 von der EU-Kommission veröffentlichte angepasste Beihilfenrahmen (Temporary Framework).

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, wenn sie mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv sind und im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben. Das Kreditvolumen hängt von den Monatsumsätzen ab und der Mitarbeiterzahl ab. Für eine Laufzeit von zehn Jahren gilt aktuell ein Zinssatz in Höhe von 3,0 Prozent. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, welche durch eine Garantie des Bundes abgesichert ist. Die Bewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig versicherte, sein Haus werde zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze.

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Wachsende Zahl an Wohnungen mit weniger als einem Raum pro Bewohner

Im europäischen Vergleich haben die Deutschen überdurchschnittlich viel Platz – unabhängig davon, ob sie in der Großstadt oder in der Provinz wohnen. Im Jahr 2018 lag die sogenannte Überbelegungsrate – der Anteil der Haushalte, in denen sich etwa zwei Teenager ein Zimmer teilen oder die Eltern das Wohnzimmer auch als Schlafraum nutzen müssen – bei 7,4 Prozent, so das Statistische Bundesamt. EU-weit betrug die Überbelegungsrate 15,5 Prozent. Nach Berechnungen des Institutes der deutschen Wirtschaft Köln zeichnet sich jedoch derzeit in Deutschland eine Trendwende ab.

Die Wissenschaftler haben das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) unter die Lupe genommen und dabei im Mehrjahresvergleich festgestellt: Der Anteil an Mieterhaushalten, die pro Person weniger als einen Raum zur Verfügung haben, steigt stetig steigt. Der Wert lag 2008 bei knapp zehn Prozent, 2018 bereits bei 14 Prozent. Zugleich stagniert die Wohnfläche pro Mieter. In den Großstädten ist sie sogar rückläufig. Dort wohnen Mieter also in kleineren Wohnungen als noch vor zehn Jahren.

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