Archiv für April 2020

Steuerliche Förderung für energetische Baumaßnahmen im Wohneigentum

Seit Jahresbeginn fördert der Staat energetische Sanierungen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden nicht nur mit Krediten oder Zuschüssen sondern auch mit einem Steuerbonus (§ 35 c EStG). Voraussetzung ist, dass die Arbeiten von einem anerkannten Fachunternehmen ausgeführt werden, welches dem Bauherrn bestätigt, dass die gesetzlich definierten energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Das Bundesfinanzministerium hat nun entsprechende Musterbescheinigungen veröffentlicht.

Gefördert werden Lohn- und Materialkosten etwa von Wärmedämmungen oder der Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder Heizungsanlagen. Bauherren können 20 Prozent der Gesamtkosten bei der Steuer geltend machen, pro Objekt maximal 40.000 Euro. Die Ermäßigung erfolgt über einen Zeitraum von drei Jahren – jeweils sieben Prozent der Kosten werden im ersten und zweiten und sechs Prozent im dritten Jahr abgezogen.

Die Förderfähigkeit ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein. Die Baumaßnahme muss nach 3. Dezember 2019 begonnen worden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Der Steuerzahler muss das Objekt im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich selbst bewohnt haben. Baumaßnahmen an Mietobjekten sind also nicht förderfähig, wohl aber solche an aus mehreren selbstgenutzten Eigentumswohnungen bestehenden Gebäuden. Dabei gelten einige Besonderheiten: Grundsätzlich muss für jede einzelne Eigentumswohnung eine Bescheinigung ausgestellt werden. Es wird jedoch nicht beanstandet, dass das ausführende Fachunternehmen aus Vereinfachungsgründen eine Gesamtbescheinigung ausstellt, wenn es sich entweder um das Gesamtgebäude betreffende Sanierungsaufwendungen handelt oder die auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen entfallenden Aufwendungen den einzelnen Wohnungen klar und eindeutig zugeordnet werden können.

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Interessen einen Verwalter bestellt, ist dieser als Auftraggeber zu adressieren. Es reicht in diesen Fällen aus, wenn der Verwalter die anteiligen auf das Miteigentum entfallenden Aufwendungen nach dem Verhältnis des Miteigentumsanteils aufteilt und dem einzelnen Wohnungseigentümer mitteilt. Dazu erstellt der Verwalter eine der Anzahl der Berechtigten entsprechende Anzahl von Abschriften der Bescheinigung des Fachunternehmens, auf welcher er die Höhe der anteilig auf den jeweiligen Berechtigten entfallenden Aufwendungen am Gesamtgebäude für den jeweiligen Berechtigten vermerkt und die auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen entfallenden Aufwendungen den konkreten Wohnungseigentümern zuweist.

Neben der Fachunternehmerbescheinigung muss eine Rechnung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Die Zahlung muss als Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt sein. Das » Schreiben des Bundesfinanzministeriums samt Musterbescheinigungen können Sie hier abrufen.

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Immobilien-Bundesanstalt hat in 2019 mehr Wohnungen an öffentliche Hand verkauft

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat im vergangenen Jahr 306 von 460 Wohnungen an Gebietskörperschaften wie Kommunen oder zugehörige Gesellschaften verkauft. Der Anteil der Verkäufe an öffentliche Käufer ist damit von knapp der Hälfte auf zwei Drittel angestiegen. Werden alle Liegenschaften der Bima – Wohnungen, Gewerbeflächen und Grundstücke – betrachtet, so machen die Verkäufe an die öffentliche Hand nur etwa ein Viertel aus. Diese Bilanz zieht das Bundesfinanzministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Bevor die Bima Wohnungen und andere Liegenschaften auf dem freien Markt anbietet, kann sie den Kommunen den ersten Zugriff gewähren. Dieses Vorkaufsrecht wurde in den beiden vergangenen Jahren bei gut der Hälfte der Verkäufe eingeräumt. Ob und in welchem Umfang die Kommunen auf von ihnen erworbenen Flächen Sozialwohnungen bauen, entscheiden diese alleine. In 2020 plant sind nach Angaben des Ministeriums Liegenschaftsverkäufe mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Millionen Euro geplant. Der Wohnungsbau soll dabei eine wichtige Rolle spielen. Die bundeseigene Bima ist mit 466.000 Hektar und etwa 36.000 Wohnungen eine der größten Immobilieneigentümerinnen Deutschlands.

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