Archiv für März 2020

Ergebnis im Vermittlungsausschuss: CO2-Zertifikate werden deutlich teurer

Der Einstiegspreis pro Tonne CO2 soll ab 2021 25 Euro betragen und in den Folgejahren um fünf Euro, ab 2024 um zehn Euro jährlich steigen. Mit Beginn 2026 ist geplant, dass die CO2-Zertifikate in einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro frei auf dem Markt gehandelt werden. Das sieht der Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vor.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Festlegungen des Vermittlungsausschusses aus Bundestag und Bundesrat umgesetzt. Im Rahmen des Klimapakets hatte die Bundesregierung angekündigt, erstmals einen nationalen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 einzuführen. Dafür war zunächst ein deutlich niedrigerer Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne CO2 geplant. Der Bundesrat hatte am 29. November 2019 wegen der steuergesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen.

Als Ergebnis haben sich Bundestag und Bundesrat nun auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Die zusätzlich erzielten Erlöse sollen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 1. Januar 2024 zur Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler eingesetzt werden.

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Gebäude-Energetik weiter umstritten

Bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages haben Experten Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude gefordert. Die neun Sachverständigen begrüßten zwar die Zielrichtung des Gesetzes, die Vorgaben für Gebäude-Energetik in einem Gesetz zu bündeln. Sie kritisierten jedoch vor allem die zu erwartenden Mehrbelastungen für Eigentümer und Mieter sowie zahlreiche weitere Aspekte des Gesetzentwurfs. 

Auf Widerstand stießen die geplanten Regelungen zur anlassbezogenen, verpflichtenden Energieberatung und die sogenannte Innovationsklausel. Sie besagt unter anderem, dass bei der Sanierung von Bestandsgebäuden nicht jedes einzelne Gebäude die energetischen Anforderungen erfüllen muss, wenn das Quartier den Anforderungen entspricht. Die zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung im Bundestag können noch im März erfolgen.

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