Da sich aufgrund der Corona-Pandemie mehr Menschen länger als sonst zu Hause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall an. Das stellt die Entsorgungsbetriebe vor große Herausforderungen. Damit die Restabfalltonnen nicht überquellen und Hygieneregeln eingehalten werden, sollten die Bürgerinnen und Bürger aktuell besonders darauf achten, Abfälle zu vermeiden und sorgsam zu trennen. Darauf weist das Bundesumweltministerium (BMU) hin. Ausnahmen gelten nur für Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben.
Zwar sind bislang sind keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dieser Übertragungsweg kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Zum Schutz von Hausmeistern, Nachbarinnen und Nachbarn in Mehrparteienhäusern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abfallentsorgung hat das Bundesumweltministerium einen Katalog mit Vorsichtsmaßnahmen für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben, veröffentlicht.
Danach sollen in den betroffenen Haushalten neben Restmüll auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt werden. Dafür sollen alle Abfälle in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben und diese verknotet oder zugebunden. Es dürfen keine Einzelgegenstände wie Taschentücher lose in Abfalltonnen geworfen werden. Spitze und scharfe Gegenstände können in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden. Die Müllsäcke sollten so sicher verstaut werden, dass sie nicht zum Beispiel durch Tiere aufgerissen werden können. Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Der Maßnahmenkatalog orientiert sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und wurde mit den für die Abfallentsorgung zuständigen Ministerien der Bundesländer abgestimmt. Diese haben sich auf ein vergleichbares Vorgehen verständigt. Im Detail sind Abweichungen möglich. Das BMU erinnert daran, dass für alle privaten Haushalte, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, nach wie vor weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung gilt.
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