Archiv für Februar 2020

Mieter können Energieverbrauch nicht einschätzen

Der Energieverbrauch in Wohngebäuden ist ein entscheidender Faktor für das Erreichen der gesteckten Klimaziele. Ca. 651 Milliarden Kilowattstunden entfielen nach Angaben des Umweltbundesamtes im Jahr 2017 auf rund 19 Millionen Wohngebäude. Dieser Wert hat sich seit dem Jahr 2010 kaum reduzieren lassen. Nun ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der noventic group, dass 83 Prozent der Wohnungsmieter ihr Verbrauchsverhalten überhaupt nicht einschätzen können.

Lediglich fünf Prozent der Mieter in Deutschland waren sich bewusst, welchen Einfluss ihr Verbrauchsverhalten auf den ökologischen Fußabdruck ihrer Wohnung haben. Mehr Transparenz in Form von regelmäßigen Verbrauchsinformationen könnte hier das Bewusstsein verbessern.

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Mietendeckel: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag ab

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Vermietern gegen den Mietendeckel als unzulässig verworfen. Sie hatten versucht, den Mietendeckel noch vor in Kraft treten zu stoppen. Aus formalen Gründen erklärten die Richter aus Karlsruhe den Antrag jedoch für unzulässig. Die Zulässigkeit eines Eilantrags noch vor seiner Verkündung setze voraus, „dass der Inhalt des Gesetzes feststeht und seine Verkündung unmittelbar bevorsteht”. Dies sei hier noch nicht der Fall.

In der Regel erfolgten Beratung und Beschluss von Gesetzesanträgen im Berliner Senat nach der zweiten Lesung. Allerdings könnten der Präsident des Abgeordnetenhauses oder der Berliner Senat eine dritte Lesung verlangen. Zudem müssten Gesetze vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses „unverzüglich” ausgefertigt werden. Im Eilantrag sei aber „weder vorgetragen noch ersichtlich, dass sowohl der Präsident des Abgeordnetenhauses als auch der Senat von Berlin keine dritte Lesung verlangt haben, noch dass durch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses die Ausfertigung desselben vorgenommen wurde”, so die Begründung (Az. (1BvQ 12/20) der 3. Kammer des Senats.

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