Archiv für Februar 2020

Rheinland-Pfalz erlässt Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Gegen die Vermietung von Wohnungen an Feriengäste über Online-Plattformen wie Airbnb geht das Bundesland Rheinland-Pfalz mit einem neuen Gesetzeserlass vor. Ende Januar entschied der Landtag, dass Kommunen künftig anordnen dürfen, dass Wohnungen tatsächlich als solche genutzt werden müssen, wenn sie länger als zwölf Wochen im Jahr gewerblichen Zwecken oder zur Beherbergung von Touristen dienen. Das Gleiche gilt, wenn sie länger als ein halbes Jahr leer stehen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Insbesondere in touristisch attraktiven Städten wie Mainz, Trier und Speyer soll die neue gesetzliche Handhabe die Bezahlbarkeit von Wohnraum sichern. In Mainz etwa liege die durchschnittliche Nettokaltmiete bereits bei über zwölf Euro pro Quadratmeter, so Daniel Köbler von Bündnis 90/Die Grünen.

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In den Großstädten rücken die Menschen dichter zusammen

Verbraucher wohnen in Deutschland durchschnittlich auf 84 Quadratmetern. Von diesem Mittelwert gibt es allerdings deutliche Abweichungen, wie ein Wohnflächenvergleich von Check24 auf Basis von Hausratversicherungsabschlüssen im Jahr 2019 zeigt. Je kleiner der Wohnort, desto größer die Wohnung: So haben Saarländer im Schnitt etwa 30 qm mehr zur Verfügung als Hamburger oder Berliner. Auch in den 15 größten deutschen Städten sind die Unterschiede teils erheblich.

Vorn liegen Duisburg und Stuttgart mit durchschnittlich 77 bzw. 76 qm. Eines haben die betrachteten Großstädte gemeinsam: Die Wohnungsgröße liegt überall unter dem Bundesmittel.

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