Archiv für Januar 2020

Algenwachstum nimmt zu, dank verbesserter Luftqualität

Seit mehr als 20 Jahren schreitet die Entwicklung schon fort und ist auch mitten im Winter offensichtlich: Bäume, Sträucher, aber leider auch Zäune und Hausfassaden zeigen sich durch zunehmenden Algenbewuchs immergrün. „Machte man für den unschönen Befall von Fassaden noch vor wenigen Jahren vorschnell die Dämmung verantwortlich, kennt man heute die wahre Ursache”, so Werner Eicke-Hennig vom Energieinstitut Hessen.

Algen erobern sich ihren natürlichen Lebensraum zurück. Das gelingt ihnen dank Luftreinhaltung. Das für sie schädliche Schwefeldioxyd SO2 verschwindet mehr und mehr aus der Luft. Der nächste Algenwachstumsschub wird mit der Abschaltung der letzten Kohlekraftwerke kommen. Algenwachstum wird durch Schwefel behindert. So verschmutzte die Industrialisierung zwar den Siedlungsraum mit Abgasen, die Veralgung von Dächern und Fassaden verschwand jedoch für ein Jahrhundert. Die heute bessere Luftqualität führt zu veralgten Häusern, Verkehrsschildern, Gehwegen.

Schon reagieren die Hersteller: Es gibt Dachziegel und Fassadenputze mit photokatalytischer Ausstattung oder schneller abtrocknenden Oberflächen. Zum Feind sollte die Alge nicht werden. Immerhin ermöglichte ihre Sauerstoffproduktion einst die Entwicklung menschlichen Lebens.

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Formfehler: Gericht erklärt Mietpreisbremse in Niedersachsen für ungültig.

Das Land Niedersachsen muss seine Verordnung zur Mietpreisbremse nachbessern. Das entschied im Dezember 2019 das Amtsgericht Hannover und erklärte das seit Dezember 2016 für 19 Städte und Gemeinden in Niedersachsen geltende Gesetz für ungültig. Dem Gericht zufolge hat das Land bei der Verabschiedung des Gesetzes einen Formfehler begangen, indem es die für das Inkrafttreten der Mietpreisbremse notwendige Begründung nicht zeitgleich veröffentlicht hat. Es beruft sich dabei auf eine Grundsatzentscheidung des BGH.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof in einem Fall in Hessen geurteilt, dass es nicht ausreichend sei, wenn die Begründung der Mietpreisbremse dem Verordnungserlass später nachgeschoben werde. In Hessen wurde die Mietpreisbremse damit für unwirksam erklärt (Az. VIII ZR 120/18).

Das Land Niedersachsen hat nun erneut zu prüfen, wo die Mietpreisbremse Anwendung finden soll, um sie dann neu zu verabschieden. Nach Aussagen aus dem Bauministerium wird dies etwa sechs Monate dauern. Neben Niedersachsen sind es sechs weitere Bundesländer, die wegen Formfehlern gerichtlich zur Nachbesserung verpflichtet sind. Auf Bundesebene gilt die Mietpreisbremse noch immer.

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