Archiv für Dezember 2019

Der Berliner Mietendeckel und die Gutachten

Der sogenannte Berliner Mietendeckel beschäftigt die Juristen. Zwei weitere Gutachten wurden veröffentlicht – mit völlig gegensätzlichen Ergebnissen. Während das eine Berlins Kompetenz zur entsprechenden Gesetzgebung bestätigt, wird genau diese im anderen klar bestritten.

So hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung ein Papier über die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens präsentiert. Die Bremer Juristen Andreas Fischer-Lescano, Andreas Gutmann und Christoph Schmid bestätigen darin die juristische Kompetenz Berlins für ein Gesetz zur Mietenbegrenzung. Die Abgrenzung zur Kompetenz des Bundes sei zwar „extrem kompliziert”, aber möglich. Dieser regle die Mieten im Zivilrecht, doch die Länder können dies wiederum seit der Föderalismusreform 2006 öffentlich-rechtlich tun. Entscheidend sei nur, dass das angedachte Gesetz des Berliner Senats der bundesrechtlichen Mietpreisbremse nicht widerspricht, sondern ihre Wirkung verstärkt, so die Autoren. Selbst die Absenkung von Mieten sei verfassungsgemäß. „Die Kompetenz des Landesgesetzgebers für die Festsetzung einer Mietenobergrenze bliebe unvollständig, wäre es den Länder untersagt, auch bereits bestehende Mietverträge zu beschränken”, kommentierte der linke deutsche Staatsrechtler Andreas Fischer-Lescano eine weitere verfassungsrechtliche Einordung des Berliner Gesetzesvorhaben durch Hans-Jürgen Papier.

Dieser war in einem zweiten von ihm erstellten Gutachten zu einer gegensätzlichen Auffassung gekommen. Der ehemalige Verfassungsrichter stellt darin sowohl die Landeskompetenz Berlins als auch die Rechtmäßigkeit von Mietsenkungen in Frage. „Eine gesetzgeberische Lösung, die pauschal alle Bestandsmietverhältnisse und alle davon betroffenen Vermieter- und Mietergruppen unterschiedslos erfasst, bringt die widerstreitenden Interessen nicht in einen angemessenen und ausgewogenen Ausgleich”, so seine Auffassung.

Ein Mietendeckel verstoße mehrfach gegen das Grundgesetz, meint Papier und beruft sich Artikel 3 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” Ein Mietendeckel nach Berliner Vorbild sei damit „unvereinbar”, da er „Gleiches ungleich behandeln” würde. So fallen Einheiten, die nach dem 1. Januar 2014 erstmals bezogen wurden, nicht unter den Mietendeckel. Andere dagegen, die aufgrund einer umfassenden Sanierung denselben Standard aufweisen, wiederum schon. Außerdem werde „Ungleiches gleich” gehandhabt. Vermieter, die bisher faire Mietpreise aufgerufen hätten, wären vom Mietendeckel genauso betroffen wie Spekulanten. Statt durch die Regulierungsmaßnahmen Wohnungskonzerne oder sogenannte Heuschrecken in die Schranken zu weisen, bekämen in der Realität vor allem die kleineren Vermieter die Auswirkungen des Gesetzes zu spüren, konstatiert der ehemalige Verfassungsrichter.

Bei einer Expertenanhörung am 11. Dezember 2019 zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen des Berliner Abgeordnetenhauses wurde erneut deutlich, wie umstritten der „Mietendeckel” unter Juristen ist: Drei der sechs eingeladenen Rechtsexperten hielten das Gesetz grundsätzlich für verfassungskonform, drei dagegen nicht. Einig war man sich nur, dass es „Nachbesserungsbedarf” am Gesetzestext gibt.

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SPD will Programm für mehr Wohnungsbau auflegen

Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag eine positive Bilanz über die von der Großen Koalition beschlossenen wohnungs- und mietpolitischen Maßnahmen gezogen. Gleichzeitig fordert sie von sich selbst einen langen Atem, da Ergebnisse erst mittel- und langfristig zu erwarten sind. Aber man habe „die Trendwende in der Wohnungs- und Mietenpolitik eingeleitet” heißt es in Beschluss Nr. 5 des Parteitages. Dieser Kurs soll in Zukunft fortgesetzt werden.

Dafür haben die Sozialdemokraten drei zentrale Ziele formuliert. Da nur der Neubau von bezahlbarem Wohnraum die Bürger wirklich entlastet, plant die SPD ein Zehn-Jahres-Programm „Neues Soziales Wohnen” aufzulegen. Damit soll der Neubau von mindestens 1,5 Millionen Wohnungen gefördert und den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, Grundstücke für sozialen Wohnungsbau und soziale Infrastruktur anzukaufen. Außerdem will man durch ein höheres Wohngeld verhindern, dass Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen mehr als 30 Prozent hiervon für die Miete aufwenden müssen. Zusätzlich wollen die Sozialdemokraten der Spekulation auf steigende Preise mit baureifen, aber nicht bebauten Grundstücken „einen Riegel vorschieben”. Auch verpflichtende Baugebote und eine Bodenwertzuwachssteuer werden in diesem Zusammenhang ins Spiel gebracht.

Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte

Gleichzeit will die SPD durch bestehende und neue mietrechtliche Instrumente dafür sorgen, dass die Mietenentwicklung gebremst und so Zeit für den Wohnungsneubau gewonnen wird. Zu den Überlegungen gehört unter anderem ein fünfjähriges Mietenmoratorium in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wo die Mieten höchstens in Höhe der Inflationsrate angepasst werden können. Des Weiteren will man prüfen, ob die Grundsteuer weiterhin auf die Miete umgelegt werden darf, fordert Sanktionen für Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, sowie eine einheitliche Kündigungsschutzfrist für Mieter von mindestens zehn Jahren im Falle von Umwandlungen in Wohneigentum.

Vereinfachung der Förderung von energetischen Sanierungen

Für energetische Sanierungen schlagen die Sozialdemokraten vor, die verschiedenen Fördermöglichkeiten in einem Programm „Klimaneutral Wohnen” zu bündeln sowie Beantragung und Verausgabung zu erleichtern. Besondere Erwähnung finden die Heizungsanlagen. Hierzu heißt es: „Wir müssen die Förderung klimafreundlicherer Heizungen vereinfachen, Fördersätze anheben und das Betreiben veralteter klimafeindlicher Heizungsanlagen mit einer CO2-Abgabe belegen.” Da Mieter nicht über die Heizungsanlagen ihres Hauses bestimmen könnten, dürften diese Kosten nicht auf sie umgelegt werden.

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