Archiv für November 2019

Wohngeldreform in trockenen Tüchern

Der Bundesrat hat der vom Bundestag im Oktober 2019 » beschlossenen Wohngeldreform zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und Einkommen. Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst.

Seitdem sind die Mieten und Verbraucherpreise deutlich gestiegen. Deshalb wurden die Parameter für den Bezug der Leistung entsprechend verändert, wodurch sich die Zahl der Berechtigten erhöht. Anstatt wie bisher 480.000 kommt der Zuschuss rund 660.000 Haushalten zugute. Außerdem wird das Wohngeld künftig dynamisiert und alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angeglichen. Mit der Novelle wurde auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedlichen Mietentwicklungen besser zu berücksichtigen. Durch die Reform werden die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern zusammen im Jahr 2020 auf rund 1,2 Milliarden Euro steigen.

Zudem werden Bund und Länder ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen ‒ zeitgleich zum Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen.

Hintergrund ist das » Klimaschutzprogramm 2030. Ein wesentlicher Teil des Programms ist der neue CO2-Preis fürs Heizen mit Öl und Erdgas und fürs Fahren mit Benzin und Diesel. Dieser soll ab 2021 eingeführt werden. Um soziale Härten zu vermeiden, erhalten zugleich die Haushalte mit niedrigem Einkommen mehr Wohngeld.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Bayern will härter gegen Mietwucher vorgehen

Bayern verlangt ein härteres Vorgehen gegen Mietwucher. » Über eine Bundesratsinitiative möchte das Land den derzeit geltenden Bußgeldrahmen verdoppeln. Er soll von 50.000 auf 100.000 Euro ausgeweitet werden. Außerdem soll Mietwucher leichter anerkannt werden. Ein entsprechender Antrag wurde im Bundesrat vorgestellt.

Geht es nach dem Willen des Freistaates würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Das ließe sich aber in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere liefe, begründet Bayern sein Vorhaben.

Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (WiStG), das zum Schutz vor Störungen der sozialen Marktwirtschaft und von Mietern dienen soll, ist in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden, so Bayern. Wegen des anhaltend knappen Wohnungsmarktes müsse der entsprechende Ordnungswidrigkeitstatbestand zugunsten der Mieter geändert werden. Die beabsichtigte Verdoppelung des Bußgeldrahmens hält Bayern angesichts der zum Teil sehr hohen Mieten für angezeigt: 50.000 Euro Bußgeld seien heute nicht mehr zeitgemäß. » Schleswig-Holstein hat hierzu ebenfalls einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular