Archiv für November 2019

FDP mit eigenen Ideen zur Erstellung von Mietspiegeln

Die Freien Demokraten schlagen Verbesserungen beim Mietspiegel vor und halten die Verlängerung des Betrachtungszeitraums von vier auf sechs Jahre nicht für zielführend. Der Bundestag hatte darüber in 1. Lesung bereits beraten (» der VDIV berichtete) und der Bundesrat keine Einwände geäußert. Die Liberalen setzen sich mit einem eigenen Antrag (» BT-Drs. 19/15264) für einen jahresaktuellen Mietspiegel ein.

Funktion des Mietspiegels verbessern

Sie vertreten die Ansicht, dass Mietspiegel die Funktion eines Gradmessers für individualvertraglich vereinbarte Miethöhen haben. Dadurch sei es möglich, diese mit den tatsächlich gezahlten Mieten in einer Region zu vergleichen. Ein guter Mietspiegel werde dadurch der beste Schutz vor überzogenen Forderungen der Vermieter und Garant für einen fairen Mietwohnungsmarkt, so die Liberalen.

Damit sie diese Aufgabe besser als bisher erfüllen können, wird vorgeschlagen, bei der Erhebung der Daten nicht wie bislang auf freiwillige Teilnahme zufällig ausgewählter Bürger zu setzen. Um die Datenerhebung zu optimieren und dabei einen validen Mietspiegel kostengünstig für alle Gemeinden zu ermöglichen, sollten die Vermieter zur Mietpreisauskunft verpflichtet werden ‒ vorausgesetzt eine Gemeinde hat sich für die Erstellung eines Mietspiegels entschieden.

Veränderungen mit Steuererklärung verbinden

Als Prozedere wird vorgeschlagen, Meldungen über Neuvermietungen oder Änderungen der Bestandsmiete mit der jährlichen Steuererklärung zu verbinden. Da Vermieter ohnehin ihre Einkünfte aus der Vermietung angeben müssen, wäre das nach Ansicht der FDP-Fraktion mit wenig Aufwand verbunden. In diesem Rahmen könnten dann zusätzlich die wesentlichen Merkmale der Wohnung wie Größe und Baujahr mitgeteilt werden. Für Untervermietungen und Werkswohnungen sehen sie keine Auskunftspflicht vor.

Das lokale Finanzamt würde anschließend die Daten anonymisiert jeweils für das letzte Kalenderjahr an die Gemeinde weitergeben. Um sicherzustellen, dass die Anonymisierung nicht ins Leere läuft, würden Vermietungen in Häusern, die in einem Radius von 100 Metern keine Nachbarbebauung haben und in denen maximal drei Wohnungen vermietet sind, nicht vom Finanzamt an die Gemeinde weitergemeldet. Auf Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse ließe sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion ohne großen Aufwand ein tabellarischer Mietspiegel erstellen. Die Unterscheidung zwischen einfachen und qualifizierten Versionen könnte damit entfallen, da diese Art von Übersicht genauere Aussagen über die Mietpreise liefert als die bisherigen. Zugleich gebe es keine Gründe mehr für gerichtliche Streitigkeiten über die Aussagekraft des Mietspiegels, meinen die Liberalen.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Zahl genehmigter Wohnungen in Deutschland sinkt

Von Januar bis September 2019 wurde in Deutschland der Bau von 257.900 Wohnungen genehmigt. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) waren das rund 4.950 beziehungsweise 1,9 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator zur Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität, da sie geplante Bauvorhaben darstellt.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden in den ersten drei Quartalen dieses Jahres rund 221.800 Wohnungen genehmigt ‒ ein Rückgang von drei Prozent oder 6.900 Wohnungen im Vergleich zum Vorjahreswert. Das Minus bei den dabei erfassten positiven Baubescheiden für Eigentumswohnungen ist mit 6,4 Prozent deutlich höher: Wurde bis September 2018 noch der Bau von circa 64.000 Eigentumswohnungen genehmigt, waren es bis Ende des 3. Quartals 2019 nur noch rund 60.000.

Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ist mit einem Plus von 0,5 Prozent leicht gestiegen. Für Zweifamilienhäuser ging sie dagegen um 1,5 und Mehrfamilienhäuser um 3,4 Prozent zurück.

Bauüberhang nimmt zu

Langfristig betrachtet befindet sich die Summe der Baugenehmigungen von Januar bis September 2019 auf einem hohen Niveau. Mehr als 250.000 positive Bescheide in diesem Zeitraum gab es seit der Jahrtausendwende ausschließlich in den Jahren ab 2016. Allerdings nimmt die Zahl der Bauvorhaben, die noch nicht begonnen beziehungsweise noch nicht abgeschlossen wurden, der sogenannte Bauüberhang, seit einigen Jahren ebenfalls zu.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular