Archiv für November 2019

Bundesbank warnt vor zu viel Optimismus im Immobiliensektor

Laut Bundesbank nehmen die Stabilitätsrisiken für das Bankensystem in Deutschland zu. Insbesondere die Lage am Immobilienmarkt gibt demnach zusehends Anlass zur Besorgnis. Bundesbank-Vizepräsidentin Claudia Buch warnte bei der Vorstellung des „Finanzstabilitätsberichts 2019” davor, Entwicklungen der Vergangenheit zu optimistisch in die Zukunft fortzuschreiben.

Vor allem der steigende Anteil langfristiger Wohnimmobilienkredite könnte für die Banken kritisch werden. Wenn sich nämlich das derzeitige Zinsniveau ändern und die Bewertungen der als Sicherheit dienenden Immobilien als nicht realistisch herausstellen sollten, stiegen die Risiken für hiesige Finanzunternehmen deutlich an. Denn zum einen hat jeder zweite neue Wohnungsbaukredit eine Laufzeit von mehr als zehn Jahren. Zum anderen handelt es sich bei etwa der Hälfte aller Kredite an Privatpersonen um Wohnungsbaukredite. Für das deutsche Finanzsystem spielen Bewertungen an den Immobilienmärkten daher eine bedeutende Rolle, zumal Immobilien mit 80 Prozent einen wesentlichen Anteil des Anlagevermögens hierzulande ausmachen.

Markt aufmerksam im Blick behalten

Aber noch gebe es keine Gefahr einer Immobilienblase. Zwar seien die Preise für Wohnungen und Häuser der Notenbank zufolge in deutschen Städten um 15 bis 30 Prozent überbewertet, aber eine kreditgetriebene Spekulationsdynamik sei nicht zu beobachten. Allerdings häufen sich die Indizien dafür, dass sich dieser Umstand ändern könnte. So ist der Wettbewerb um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten sehr intensiv, beispielsweise erhöhte sich im vergangenen Jahr die Anzahl der Kredite für diesen Bereich mit einem Plus von fünf Prozent leicht überdurchschnittlich. Zudem rechneten private Haushalte und Banken mit weiter steigenden Preisen für Wohnimmobilien.

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Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung vernachlässigt private Mehrfamilienhäuser

Das Bundeskabinett hat den » Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen. Sein Ziel: zügig ein flächendeckendes und nutzerfreundliches Netz aus öffentlichen Lademöglichkeiten zu schaffen. So sollen deutlich mehr Bürger motiviert werden, sich für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug zu entscheiden. Denn nur, wer sein E-Auto unkompliziert laden kann, wird eines kaufen.

Private Ladeinfrastruktur muss stärker gefördert werden

Bis 2030 soll die Summe der bisher öffentlich zugänglichen Ladestationen von 21.000 auf eine Million erhöht werden. Denn anders ist das von der Bundesregierung bereits früher ausgegebene Ziel, bis dahin zehn Millionen E-Autos auf die Straße zu bringen, nicht zu erreichen. Allein 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte werden hierfür in allein in den nächsten zwei Jahren errichtet.

Außerdem sieht der Masterplan für 2020 Fördergelder in Höhe von 50 Mio. Euro für den Aufbau einer privaten Ladeinfrastruktur vor. Hierbei sind die allein zehn Millionen Eigentumswohnungen in circa 1,8 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften mit ihren etwa vier Millionen Pkw-Stellplätzen jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Daher kann die Summe nur als Auftakt verstanden werden, dem deutlich mehr Mittel in den kommenden Jahren folgen müssen. Denn allein der Erwerb und der Einbau einer einzelnen Ladestation kostet rund 2.500 Euro – vorausgesetzt das bestehende Stromnetz ist dafür ausgelegt. Bereits 2017 hatte der VDIV Deutschland deshalb ein » Sofortprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro zur Förderung privater Ladeinfrastruktur in Wohneigentümergemeinschaften gefordert.

Miet- und WEG-Recht finden Eingang in Masterplan

Um die Bedingungen für Lademöglichkeiten in Mietshäusern und Wohnungseigentumsgemeinschaften zu vereinfachen, kündigt der Masterplan noch für 2019 einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz an, mit dem das Miet- und Wohnungseigentumsrecht überarbeitet wird. Dabei empfiehlt er, genau wie der Abschlussbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohneigentumsgesetzes vom August dieses Jahres (» der VDIV berichtete), dass zukünftig einzelne Eigentümer einer Wohneigentümergemeinschaft einen Anspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung erhalten. Andere Wohnungseigentümer sollen solche Pläne nur noch unter sehr engen Voraussetzungen verhindern können. Außerdem plädiert er dafür, dass Mieter vom Vermieter die Erlaubnis zum Einbau von Ladeinfrastruktur verlangen dürfen. Die Umsetzung des Gesetzes kündigt der Masterplan bis Ende 2020 an.

Fazit: Die Bundesregierung muss die Voraussetzungen für die die Elektromobilität deutlich verbessern. Anders ist das im » Klimaschutzplan 2050 fixierte Ziel, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 insgesamt um rund 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken, nicht zu erreichen. Schließlich ist vorgesehen, im Verkehrssektor bis 2030 eine Reduktion um circa 40 Prozent zu erreichen. Die hierfür erforderliche Mobilitätswende kann nur mit einer intakten öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge gelingen.

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