Archiv für August 2019

DIW plädiert für staatlich geförderten Mietkauf

Das Mietkaufmodell könnte mehr Menschen den Erwerb einer Immobilie und damit den Vermögensaufbau ermöglichen. Darüber könnte der angespannte Wohnungsmarkt entlastet werden. Daher schlagen Ökonomen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) ein staatlich gefördertes Mietkaufmodell für einkommensschwache Haushalte vor.

Vielen Haushalten fehle es am erforderlichen Eigenkapital für den Immobilienkauf. Höhere Mietkosten erschweren dabei das Ansparen der notwendigen Summe, heißt es beim DIW. Daher sei trotz aktuell niedriger Zinsen der Immobilienerwerb oftmals unerschwinglich.

Markus Grabka aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des DIW und der freie Finanzberater Peter Gründling schlagen in ihrem Aufsatz „Staatlich geförderter Mietkauf kann einkommensschwachen Familien Weg in die eigenen vier Wände ebnen“ vor, dass der Staat als Bauherr für Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern in Vorleistung geht – und auch Haushalte mit weniger Geld Wohnungseigentümer werden könnten. Die Eigentumswohnung sollte spätestens bis zum Rentenbeginn abbezahlt sein, damit die Mietkäufer im Alter ein Vermögen besitzen, das sie – auch weil die Wohnkosten dann weitgehend entfallen – vor Altersarmut schützt.

Dabei sei das Mietkaufmodell nicht nur potenziell sehr effektiv, sondern auch im Vergleich zu anderen Förderinstrumenten besonders kostengünstig. Mit den für das Baukindergeld veranschlagten Kosten von rund zehn Milliarden Euro könnten über einen Zeitraum von zehn Jahren rund 500.000 Haushalte zu Immobilieneigentümern werden.

Das Modell setze zudem nicht nur an den Symptomen an wie Mietendeckel oder Enteignungen. Stattdessen würde es dazu beitragen, das grundlegende Problem auf dem Immobilienmarkt zu beseitigen, indem mehr Immobilien gebaut werden. Grabka und Gründling plädieren ergänzend für weitere Maßnahmen wie eine reduzierte Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie.

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Bundesregierung legt Ergebnisse der Kommission “Gleichwertige Lebensverhältnisse” vor und will Kommunen bei Abbau von Altschulden unterstützen

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat ihre Ergebnisse vorgelegt. Die Arbeit der Kommission hat nun bestätigt, dass Maßnahmen und Ansätze nicht nach der geographischen Lage einer Region, sondern nach den jeweiligen Bedarfslagen auszurichten sind. Daher plant die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen, die dem Rechnung tragen sollen – allerdings unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltslage des zuständigen Ressorts. Auch für die Immobilienwirtschaft wurden mehrere Vorhaben angekündigt.

Auftrag der Kommission war es, eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu untersuchen und Vorschläge zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vorzulegen. Für eine Überraschung sorgte die im Abschlussbericht gezeigte Bereitschaft des Bundes, den Kommunen beim Abbau ihrer Altschulden zu helfen. „Der Bund kann einen Beitrag leisten, wenn es einen nationalen politischen Konsens gibt, den betroffenen Kommunen einmalig gezielt zu helfen“, heißt es in dem Papier. Explizit genannt werden die Wohnungsunternehmen in den östlichen Bundesländern, die mit hohen Altschulden belastet sind. Auch hier zeigt sich der Bund bereit „an einer nachhaltigen Lösung solidarisch mitzuwirken“. Die Bundesregierung plant zeitnah Gespräche mit dem Deutschen Bundestag, den Ländern sowie den betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden aufnehmen, um auszuloten, ob eine solche nationale Lösung möglich ist.

Weiterhin bekennt sich die Bundesregierung zum Ausbau von Glasfasernetzen in Gebieten, in denen es für Unternehmen ohne staatliche Förderung nicht wirtschaftlich wäre, sich anzusiedeln. Davon soll vor allem der ländliche Raum profitieren. Zudem wird ein ambitionierter Ausbauplan für ein flächendeckendes und leistungsstarkes Mobilfunknetz angekündigt, bei dem private und staatliche Kräfte gebündelt werden. So soll die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft zur Bereitstellung von Mobilfunktechnologie geprüft werden, um den Aufbau und den Betrieb solcher Infrastrukturen in all jenen Gebieten zu realisieren, in denen private Anbieter dies nicht selbst gewährleisten können.

Außerdem verspricht der Abschlussbericht der Kommission, dass die Städtebauförderung durch Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung zu unterstützen. Der Bund will sich an der Schaffung sozialen Wohnraums beteiligen und die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau über das Jahr 2021 hinaus fortschreiben.

Zur Steuerung der Beschlüsse soll ein Staatssekretärsausschuss beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingesetzt werden. Der DDIV begrüßt die angekündigten Maßnahmen, mahnt aber an, diese zeitnah anzugehen. Ein Verweis auf eine angespannte Haushaltslage darf nicht als Ausrede verwandt werden, um deren Umsetzung zu verzögern.

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