Archiv für Juli 2019

Baukindergeld stark nachgefragt

Die Nachfrage nach dem Baukindergeld, das seit 18. September beantragt werden kann, ist ungebrochen hoch. Bereits in der ersten Woche nach Produktstart waren bei der KfW mehr als 9.500 Anträge eingegangen. Zum 30. Juni 2019 waren es insgesamt über 112.000 Anträge.

Die meisten Anträge kommen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, gefolgt von Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Die meisten Familien, die einen Antrag gestellt haben, haben ein oder zwei Kinder.

Familien können das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen. Pro Jahr erhält eine Familie 1.200 Euro je Kind. Das Baukindergeld wird zehn Jahre lang gezahlt, sodass eine Familie mit einem Kind insgesamt 12.000 Euro, eine Familie mit zwei Kindern 24.000 Euro usw. erhält. Die Zielgruppe sind Familien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. die Baugenehmigung erhalten haben. Die Anträge bei der KfW können – spätestens sechs Monate nach Einzug in die geförderte Immobilie – online über das » KfW-Zuschussportal gestellt werden.

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Berliner Enteignungskampagne nimmt weitere Hürde

Seit dem 6. April wurden Unterschriften für das Berliner Volksbegehren gesammelt, Immobilienkonzerne zu enteignen. Rund 58.300 der übergebenen 77.000 Unterschriften hat die Berliner Innenverwaltung nun für gültig erklärt. Jetzt fordert die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen” von Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine zügige Prüfung. Im Anschluss kann das Volksbegehren offiziell gestartet werden.

Öl ins Feuer gegossen hat derweil die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie bezeichnete öffentlich Enteignungen privater Wohnungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen als angebracht. Die Immobilienbranche hingegen unterstreicht nachdrücklich, dass Enteignung eine Scheinlösung sei, da hierdurch keine einzige neue Wohnung entsteht.

Während die Initiatoren von Kosten in Höhe von höchstens 13,7 Mrd. Euro sprechen, geht der BBU Verband Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen von ungefähr 25 Mrd. Euro aus. Der Senat rechnet mit Entschädigungszahlungen von bis zu 36 Mrd. Euro. Dafür ließen sich Berechnungen der BBU zufolge 300.000 neue Wohnungen bauen.

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