Deutschland soll die Abgabenbelastung zugunsten von Geringverdienern und zulasten von Immobilienbesitzern umverteilen. Dies schlägt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem Reformpapier zur Förderung des Wirtschaftswachstums Going for Growth 2019 vor. So empfiehlt der Report die Einführung einer generellen Steuer auf Verkaufsgewinne bei Wohneigentum.
Im Gegenzug sollten die Sozialabgaben insbesondere für Niedriglohnbezieher gesenkt werden. Auch Mehrwertsteuervergünstigungen für Hotelübernachtungen sollten gestrichen werden, während der Report eine erhöhte Besteuerung von Kapitaleinkünften empfiehlt. So könne die abgesenkte Steuerlast für Geringverdiener gegenfinanziert werden. Die OECD setzt damit ihre Tradition fort, für höhere Immobiliensteuern in Deutschland zu plädieren. Sie kritisiert bereits seit geraumer Zeit das hierzulande geringe Grundsteuerniveau.
Derzeit prüft die OECD, ob von Hausverwaltern geführte Treuhandkonten weiterhin als so genannte Low-risk excluded accounts geführt werden und somit auch künftig nicht den Meldepflichten nach dem Common Reporting Standard unterliegen. Nach erster Prüfung der OECD zeichnet sich ab, dass diese Konten die Voraussetzungen aus Sicht der OECD nicht zu erfüllen scheinen. Auf Bitte des Bundesministeriums für Finanzen hat der DDIV dargelegt, warum bei diesen Konto kein Risiko für Steuerhinterziehungen besteht und daher auch weiterhin von der Regelung ausgenommen werden können. Den vollständigen Artikel finden Sie in der Ausgabe 5/2019 unseres Magazins DDIVaktuell.
Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/