Archiv für Juni 2019

Neues zur Grundsteuer

Zwei Anträge aus den Reihen der Opposition zur Reform der Grundsteuer waren Thema im Finanzausschuss. Mit einem Antrag wurde die Abschaffung der Grundsteuer gefordert, der zweite hatte zum Ziel, bürokratische Belastungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zu verhindern. Beide Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

Eine unbürokratische Ausgestaltung der Grundsteuerreform hat die FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 19/8544) gefordert. Demnach sollten weder Bürger noch die Finanzverwaltungen durch die Neuregelung der Grundsteuer administrativ belastet werden. Im Antrag heißt es: „Umfangreiche, kostspielige und ggf. streitanfällige Bewertungen von Grundstücken und Gebäuden helfen nicht weiter und können neue Probleme und Rechtsunsicherheiten eröffnen.“ Darüber hinaus will die FDP-Fraktion, dass die Reform der Besteuerung des Grundvermögens aufkommensneutral durchgeführt wird. Das Modell für die Grundsteuer solle außerdem rein flächenbasiert sein, wobei einerseits der Grund und Boden und andererseits die Gebäudenutzfläche in die Bewertung einfließen solle. Unterschiedliche Nutzungen wie zum Beispiel Wohnen oder Gewerbe sollen integriert werden können. Nicht zuletzt fordert die FDP, dass die Behandlung der Grundsteuer in der Verordnung über die Aufstellung der Betriebskosten nicht zu ändern sei – die Umlagefähigkeit soll demnach erhalten bleiben. Bis auf die FDP-Fraktion hat niemand diesem Antrag zugestimmt.

Auch der Antrag auf Abschaffung der Grundsteuer (BT-Drs. 19/8556), der durch die AfD-Fraktion eingebracht wurde, ist im Finanzausschuss gescheitert. Der Einnahmeausfall aus der Grundsteuer solle durch einen erhöhten Anteil für die Kommunen und Städte an der Lohn- und Einkommensteuer kompensiert werden. Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung solle den Gemeinden ein Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer für natürliche Personen eingeräumt werden.

Mit jeder Woche, die ohne Fortschritt in Sachen Grundsteuer ins Land geht, wird die Zeit für die Reform und für eine Lösung auf Bundesebene knapper. Wie » der DDIV berichtete, denken die Bundesländer über eigene Lösungen nach. Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer sieht eine Möglichkeit darin, dass jedes Bundesland eine eigene Regelung erlässt. Auch wenn es noch nicht so weit sei, geht Schäfer davon aus, dass auch andere Bundesländer einen Plan B vorbereiten. Noch sieht der hessische Finanzminister aber die reelle Möglichkeit, dass über den Bund die Reform kommen werde. Er appelliert an die Bundesregierung, eine Öffnungsklausel aufzunehmen, damit die Länder abweichende Regelungen umsetzen können.

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, sei Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu einem Kompromiss bereit, der innerhalb einer bundeseinheitlichen Regelung Öffnungsklauseln für die Bundesländer vorsieht. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluss solle es am Mittwoch, 19. Juni geben.

Grüne fordern Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause

Die Bundesregierung solle noch vor der parlamentarischen Sommerpause den Entwurf für ein neues Grundsteuergesetz zur Beratung vorlegen. Dies fordert die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/10635). Inzwischen schwinde die verbleibende Zeit bis zum Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, und die Gefahr eines Wegfalls der Grundsteuer werde immer greifbarer, erklären Die Grünen.

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DDIV hat Musterverträge überarbeitet und an aktuelle Rechtslage angepasst

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat erneut seine Musterverträge und Vollmachten für die Wohneigentums- (WEG), Miet- und Sondereigentumsverwaltung an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände stehen diese kostenfrei zur Verfügung.

Die DDIV-Musterverträge bieten Immobilienverwaltern eine hilfreiche Unterstützung für den beruflichen Alltag. Damit die Mustervorlagen verlässlich, einwandfrei und auf dem neuesten Stand sind, werden sie regelmäßig überarbeitet. In die Überarbeitung fließen alle relevanten Grundsatzentscheidungen und neue Gesetzesvorgaben ein. Die im Juni 2019 durch den DDIV aktualisierten Verwalterverträge berücksichtigen insbesondere neue Entwicklungen bei der variablen Vergütung. So wird zwischen Leistungen unterschieden, die mit einer festen Pauschale abgegolten sind, und solchen, die nach Aufwand vergütet werden. Die Rechtsprechung beurteilt Klauseln zur Zusatzvergütung zunehmend kritisch, deshalb enthalten die Hinweise zum Muster-WEG-Verwaltervertrag hilfreiche Erläuterungen und Ausführungen.

Die Mustervorlagen für Verwalterverträge und Vollmachten stellt der DDIV den Mitgliedsunternehmen der Landesverbände wie in den Jahren zuvor im Intranet kostenlos zum Download zur Verfügung. Dieses Angebot gehört zum umfangreichen Leistungsportfolio für Haus- und Immobilienverwalter in ganz Deutschland. Aber auch Immobilienverwalter, die nicht Mitglied im DDIV sind, können die Vorteile der Musterverträge nutzen und diese im » DDIV-Shop käuflich erwerben.

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