Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurde von Januar bis April 2019 deutschlandweit der Bau von insgesamt 105.811 Wohnungen genehmigt. Das sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 1.445 Baugenehmigungen weniger. Damit ist ein Rückgang von 1,3 Prozent zu verzeichnen. Besonders groß ist der Rückgang für Baugenehmigungen von Zweifamilienhäusern. Aber auch Mehrfamilienhäuser weisen ein Minus auf. Die Zahlen sind mit Blick auf die angespannten Wohnungsmärkte besorgniserregend.
Die Zahl der genehmigten Wohnungen umfasst sowohl Neubauten als auch Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden. Für Neubaumaßnahmen wurde für die ersten vier Monate dieses Jahres der Bau von 91.954 Wohnungen bewilligt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 1.265 Wohnungen beziehungsweise 1,4 Prozent. Besonders stark sank die Zahl der Baugenehmigungen für Gebäude mit zwei Wohnungen: Der Rückgang lag im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei 5,2 Prozent. Auch die Genehmigungszahl für Mehrfamilienhäuser ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Sie liegt für Januar bis April 2019 bei 53.388 Wohneinheiten. Das ist ein Minus von 0,5 Prozent. Besonders unerfreuliche Nachrichten gibt es bei den Eigentumswohnungen, die einen deutlichen Rückgang von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufweisen. Hier wurden mit insgesamt 23.682 Wohnungen 1.374 Wohneinheiten weniger als noch im Zeitraum Januar bis April 2018 genehmigt. Lediglich bei der Genehmigung von Einfamilienhäusern ermittelt das Statistische Bundesamt ein Plus von 2,2 Prozent.
Die aktuellen Zahlen sind beunruhigend, denn insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen gibt es weiterhin eine ungebremste Nachfrage. Eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt ist ohne den Bau neuer Wohnungen nicht zu erreichen. Besorgniserregend sind die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes vor allem mit Blick auf das Ziel der Bundesregierung, die den Bau von 1,5 Millionen neuen Wohnungen und Eigenheimen in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, also bis Ende 2021 erreichen will.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Wohnungsneubau ist die Ausweisung und Bereitstellung von Bauland. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, habe laut FDP das Bundeseisenbahnvermögen etwa 15,5 Hektar, die zeitnah für Wohnungsbau zur Verfügung stehen könnten. Außerdem kämen Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hinzu (» der DDIV berichtete) sowie etwa 198 Hektar baureifer Flächen von Unternehmen, an denen der Bund mehrheitsbeteiligt sei.
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