Archiv für Mai 2019

Brandenburg: bald Bauantrag per Mausklick

In Brandenburg soll der Weg zur Baugenehmigung bald sehr viel leichter werden. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor (Drucksache 6/11358). So sollen Bauanträge mit einem virtuellen Bauamt zukünftig vollständig online bearbeitet werden können. Vereinfacht wird damit aber nicht nur die Antragstellung, sondern auch die Kommunikation aller an der Baumaßnahme Beteiligten.

Bereits seit 2002 laufen die Vorbereitungen für das virtuelle Bauamt, und zwar im Rahmen der E-Government-Strategie der Landesregierung. Ergebnis einer jahrelangen Vorbereitung ist das Gesetz über die elektronische Verwaltung im Land Brandenburg, das mehr Bürgernähe verspricht und viele Verwaltungsprozesse vereinfachen soll. Das Gesetz sorgt dafür, dass Behörden einen elektronischen Zugang und Formulare öffentlich bereitstellen müssen.

Wie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Potsdam mitteilt, soll das virtuelle Bauamt ab August online gehen. Zwar können sich Bauherren und Architekten bereits seit 2009 über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren, der letzte Schritt zur vollständigen Antragstellung steht aber noch aus. Sobald das virtuelle Bauamt online verfügbar ist, können sich Bauherren oder Objektplaner dort registrieren und die für Bauprojekte erforderlichen Unterlagen mit wenigen Handgriffen hochladen. Am Bau beteiligte Unternehmen, wie Handwerker oder Statiker und Architekten können dann wiederum zu diesem Vorgang “eingeladen” werden, um auf der Plattform miteinander zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus kann der Antragsteller mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Kontakt treten.

Nach Angaben des Ministeriums stehe allerdings noch nicht fest, ob sich alle 20 unteren Baubehörden der neuen Onlineplattform anschließen werden. Die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: » Bauen Online – Das Virtuelle Bauamt des Landes Brandenburg.

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Bundeskabinett beschließt besseren Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen

Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollen durch Abmahnung schnell und kostengünstig Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Es mehren sich allerdings Anzeichen, dass die Abmahnpraxis missbraucht wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es vorrangig darum geht, Gebühren und Vertragsstrafen zu erreichen. Um Unternehmen zukünftig deutlich besser vor missbräuchlichen Abmahnungen zu schützen, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs auf den Weg gebracht.

Laut Bundesjustizministerium enthalte der Gesetzentwurf eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen. So sieht der Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, eine Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor. Wichtige Neuerung: Vereine oder Unternehmen sollen zukünftig nicht mehr sofort kostenpflichtig abgemahnt werden können, weil beispielsweise Angaben im Impressum der Internetpräsenz unvollständig sind.

Wie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, ausführt, habe sie sich gerade mit Blick auf die Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen auf Basis von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen umfassenderen Schutz für kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Vereine gewünscht. Dies sei auch nach monatelangen Verhandlungen mit Bundesjustizministerin Katarina Barley nicht möglich gewesen. In den weiteren Beratungen würden CDU/CSU intensiv prüfen, ob höhere Anforderungen und strengere Kriterien an die Einrichtungen und Verbände gestellt werden könnten, die Gewerbetreibende abmahnen dürfen. Ziel müsse es sein, den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen effektiv und nachhaltig einzudämmen.

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