Archiv für Mai 2019

Miet-Verwalterforum Hamburg: gelungene Veranstaltungspremiere

Um noch besser auf die komplexen und zum Teil sehr unterschiedlichen Fragestellungen in der Verwaltung von Mietwohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) eingehen zu können, bieten der VDIV Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern und der DDIV in diesem Jahr erstmals zwei thematisch getrennte Verwalterforen in der Region an. Im Rahmen des Miet-Verwalterforums Hamburg, das am 22. Mai 2019 im Empire Riverside Hotel stattfand, informierten sich weit über 100 Teilnehmer über neue Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung.

Auf der Agenda standen spannende und hochaktuelle Themen, die Immobilienverwalter nicht selten vor Herausforderungen im Mietrecht stellen. Dazu gehören beispielsweise die Digitalisierung im Mietverhältnis oder rechtliche Fragen bei der Vermietung von Eigentumswohnungen. Auch die komplexen Bereiche von Abmahnung und Kündigung sowie alles Wissenswerte zum Prozedere bei Kautionsrückzahlungen vermittelten die renommierten Spezialisten in ihren Vorträgen – immer mit einem starken Praxisbezug für den Verwalteralltag.

Den Auftakt zu einem informativen Seminartag machte Prof. Dr. Frank Weiler, Professor für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld. Er gab einen aufschlussreichen Überblick zu rechtlichen Rahmenbedingungen bei der digitalen Nutzung von Vermietungsplattformen und Mieterportalen. Beispielsweise behandelte er die Frage, was Verwalter beim digitalen Vertragsabschluss beachten müssen, um rechtssicher zu handeln. In einem zweiten Vortrag widmete sich Weiler dem weiten Feld der Formularverträge und ging auf Vor- und Nachteile ein.

Der geschäftsführende Vorstand des VDIV Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern Wolfgang Mattern, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Steuerrecht, erläuterte in seinem Vortrag mietrechtliche Probleme bei der vermieteten Eigentumswohnung und lieferte in zahlreichen praxisnahen Beispielen gleich Lösungen für die tägliche Arbeit von Wohnimmobilienverwaltern. Dabei ging er zugleich auf die spezifischen Unterschiede und Korrelationen von Miet- und WEG-Recht ein. Mattern erläuterte zusammen mit den Teilnehmern Fragen zur Hausordnung genauso wie zu Betriebskostenabrechnungen oder baulichen Maßnahmen an Wohngebäuden.

Am Nachmittag stand alles rund um die Beendigung von Mietverhältnissen auf dem Programm. So gab Dr. Klaus Lützenkirchen, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus Köln, hilfreiche Tipps zur Abwicklung von Kautionsrückzahlungen und ging mit vielen praktischen Beispielen verschiedene Szenarien durch, um zu erörtern, wer wann welche Rechte und Pflichten hat. Das Ende von Mietverträgen war auch Thema seines zweiten Vortrags. Hier sprach Lützenkirchen über Rückgabepflichten von Mietern an Eigentümer beziehungsweise Verwalter. Um das Thema Abmahnung und Kündigung von Mietverhältnissen ging es im Beitrag von Helge Schulz, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht aus Hannover. Er informierte in seinem Vortrag anhand zahlreicher aktueller Fallbeispiele, worauf es ankommt und welche Feinheiten und Fallstricke zu beachten sind.

Ein Garant für den Austausch und die Netzwerkarbeit war die angeschlossene Fachmesse mit Unternehmen aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Die Pausen im Foyer boten eine ideale Gelegenheit, um mit Kollegen und Dienstleistern ins Gespräch zu kommen und sich aus erster Hand über Produktinnovationen und neue Dienstleistungen zu informieren.

Als Pendant zu diesem ersten Miet-Verwalterforum Hamburg findet am 28. August 2019 das WEG-Verwalterforum Hamburg statt. Nutzen Sie hier die Gelegenheit für erstklassige Weiterbildung und spannende Diskussionen. Informationen zum Programm finden Sie hier: » WEG-Verwalterforum Hamburg.

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Immer mehr Mietwohnungen werden zu Eigentum

Nach Ansicht der Bundestagsfraktion Die Linke sei die zunehmende Privatisierung von Mietwohnungen längst nicht das alleinige Problem sogenannter A-Städte wie Berlin, Hamburg, München oder Frankfurt am Main. Deshalb wollte sie in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wissen, wie viele Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen es in ganz Deutschland in den vergangenen Jahren gegeben hat. Mittlerweile liegt die entsprechende Antwort (» BT-Drs. 19/10044) vor. Nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung gebe es aber lediglich Auswertungen für die Bundeshauptstadt.

Die exemplarisch an Berlin dargestellte Entwicklung zeige, dass die Zahl der Umwandlungen von Miete in Wohneigentum in den vergangenen Jahren angestiegen sei. Das Privatisierungsniveau habe in Berlin Ende der 1990er Jahre und Anfang der 2000er Jahre aber höher gelegen als heute. Spitzenwerte finden sich für Berlin demnach im Jahr 1998 mit insgesamt 18.449 Umwandlungen in Wohneigentum und im Jahr 2000 mit 21.354 Wohnungen, die zu Eigentum wurden. Aus der Zahlenreihe insgesamt ist eine Zunahme der umgewandelten Mietwohnungen von 2.061 im Jahr 1991 auf 16.548 Wohnungen im Jahr 2017 abzulesen. Zwischen dem Hoch im Jahr 2000 und dem heutigen Wert lagen allerdings auch Jahre mit einer eher niedrigen Zahl an Privatisierungen von Mietwohnungen.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auch hervorgeht, werde im Zusammenhang mit diesen Privatisierungen über steigende Mieten, eine Zunahme von Eigenbedarfskündigungen und die Veränderung der sozialen Durchmischung von Wohnvierteln berichtet. Deshalb solle durch eine Überarbeitung der geltenden Rechtslage ein besserer Ausgleich der Interessen zwischen Mietern und Eigentümern erreicht werden. Auf dem Wohngipfel (» der DDIV berichtete) wurde der Beschluss gefasst, die Möglichkeiten zu reduzieren, Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln. Bundesbauministerium und Bundesjustizministerium haben deshalb bei Ländern und Kommunen entsprechende Handlungsoptionen abgefragt. Die Prüfung, wie der Beschluss des Wohngipfels umgesetzt werden kann, sei noch nicht abgeschlossen.

Die Fragesteller erkundigten sich zudem nach den Absichten, strengere Regelungen zum Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigungen beziehungsweise eine Begrenzung des Kündigungsrechts wegen Eigenbedarf auf die Eigentümer einzuführen. Solche Überlegungen seien nicht Gegenstand des aktuellen Vorhabens zur Änderung des Mietrechts. Man wolle hier die Entwicklung der Rechtsprechung zur Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarf beobachten.

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