Archiv für Mai 2019

Grundstückspreis per Mausklick: Boris-D ist online

Was ist der eigene Grund und Boden wert? Was kann beim Kauf oder Verkauf von Immobilien oder Grundstücken verlangt werden? Antworten auf diese Fragen liefert das jüngst an den Start gegangene Onlineportal Bodenrichtwertsystem für Deutschland, kurz Boris-D.

Für das Projekt Boris-D haben sich mehrere Bundesländer zusammengetan. Sie wollen eine gemeinsame Auskunftsdatenbank aufbauen, die bundesweit Grundstückswerte abbildet. Auf diese Weise sollen die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für jedermann, von überall und zu jeder Zeit zugänglich sein. Die Datenbank soll keineswegs eine amtliche Bodenrichtwertauskunft ersetzen, sondern als erste Orientierung dienen, wenn beispielsweise ein Grundstück oder eine Immobilie verkauft werden soll.

Mit Boris-D haben Verbraucher erstmals an einer zentralen Stelle die Möglichkeit, deutschlandweit, online und kostenlos Grundstückpreise einzusehen. Noch sind zwar nicht für alle Bundesländer Werte verfügbar, aber zwölf haben bereits begonnen, ihre Daten einzupflegen. Die anderen folgen. Ziel von Boris-D ist eine erste allgemeine Information über den Grundstücksmarkt in Deutschland. Die jeweiligen Auskunftsportale der Bundesländer bleiben erhalten, und man kann sich ganz bequem zur entsprechenden Länderseite online weiterleiten lassen. Boris-D finden Sie unter: » www.bodenrichtwerte-boris.de

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Fällt die steuerliche Vergünstigung für Sachbezugskarten?

Eine beliebte Form der Anerkennung und Mitarbeitermotivation bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist die sogenannte Sachbezugskarte. Mit einer solchen Prepaidkarte können Unternehmen ihren Beschäftigten unbürokratisch und abgabenfrei eine monatliche Bonuszahlung von bis zu 44 Euro zukommen lassen. Wenn sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz durchsetzt, ist das bald nicht mehr möglich. 

Bei den Sachbezugskarten handelt es sich um aufladbare Bezahlkarten, auf die der Arbeitgeber einen Geldbetrag zur freien Verfügung des Arbeitnehmers überweisen kann. Mit dieser Karte können die Beschäftigten in fast allen Geschäften einkaufen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Nach Willen von Olaf Scholz soll diese Form der Steuervergünstigung bald ein Ende haben. Begründung: Nach Ansicht des Ministers handelt es sich bei Sachbezugskarten nicht um eine Sachleistung des Arbeitgebers, die steuerfrei ist. Vielmehr handele es sich um eine Geldleistung. Und die müsse versteuert werden. Widerstand gegen den Vorstoß von Finanzminister Scholz kommt aus Reihen der Union. Ebenso sind bereits Einwendungen aus Bayern und dem Saarland zu vernehmen.

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