Archiv für Mai 2019

Nächste Mietpreisbremse gekippt

Mit der Mietpreisbremse will der Gesetzgeber Mieter entlasten und den Bundesländern ein Regulationsinstrument gegen steigende Mietkosten an die Hand geben. Sie ist aber nicht nur umstritten, sondern hat auch in immer weniger Bundesländern Bestand (» der DDIV berichtete). Im März hat nun das Landgericht Stuttgart die Mietpreisbremse für Baden-Württemberg für unwirksam erklärt.

Seit 2015 kann in Deutschland für sogenannte angespannte Wohnungsmärkte eine Mietpreisbremse eingeführt werden. Sie soll helfen, den Anstieg der Mieten zu dämpfen. Ihre Wirksamkeit ist umstritten. Den einzelnen Bundesländern obliegt es, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen und eine Rechtsverordnung für die Anwendung einer solchen Mietpreisbremse zu erlassen. Ganz wichtig: Die Verordnung braucht eine Begründung. Diese muss veröffentlicht werden. Und genau daran scheitern einige Verordnungen der Bundesländer.

Insgesamt 13 Bundesländer haben Mietpreisverordnungen erlassen. In etwa der Hälfte der Fälle sind Gerichte zu dem Schluss gekommen, dass diese Verordnungen unwirksam sind. Zuletzt hat das Landgericht Stuttgart die baden-württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung für unwirksam erklärt. Grund für die Entscheidung der Stuttgarter Richter: Es habe keine hinreichende Begründung der Verordnung vorgelegen. Diese wurde nämlich nicht veröffentlicht und damit allgemein zugänglich gemacht, sondern nur auf Anfrage herausgegeben. Hierfür aber müssten Bürger wissen, dass die Begründung überhaupt vorliegt.

Wie das Landgericht mitteilt, könne sich die Klägerin des vorliegenden Rechtsstreits deshalb nicht auf die Mietpreisbremse berufen. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision ist nicht zugelassen. „Sofern weitere Gerichte der Auffassung der Kammer folgen, sind von der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart sämtliche Mietverhältnisse im Land betroffen, die in einem Gebiet liegen, in dem die Mietpreisbremse des § 556 d BGB nach der aktuellen Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Anwendung findet”, heißt es in der Presseerklärung des Landgerichts vom 13. März 2019.

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13. März 2019 – 13 S 181/18

Vorinstanz:
Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 30. Oktober 2018 – 35 C 2110/18

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Vermögen von Eigentümern steigt, die Immobilienpreise auch

Alle drei Jahre befragt die Bundesbank deutsche Privathaushalte zu ihren Finanzen. Hier geht es in erster Linie um das Verhältnis von Schulden und Vermögen. Ergebnis der diesjährigen Veröffentlichung: Vor allem das Vermögen von Immobilieneigentümern ist in den vergangenen Jahren gewachsen, aber auch die Immobilienpreise sind gestiegen. Das belegt unter anderem eine Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/9562) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Die aktuelle Befragung der Deutschen Bundesbank hat die Zahlen und Entwicklungen für den Zeitraum zwischen 2014 und 2017 ausgewertet. Die Untersuchung zeigt, dass sich die finanzielle Lage der privaten Haushalte deutlich verbessert hat. So ist das durchschnittliche Nettovermögen im Untersuchungszeitraum angestiegen, genauso wie der mittlere Vermögenswert. Die Bundesbank hebt hervor, dass insbesondere das Vermögen von Immobilieneigentümern gestiegen sei. Ein Grund seien die Immobilienpreise, die seit Jahren einen Zuwachs verzeichnen.

Dass die Immobilienpreise ansteigen, zeigt die aktuelle Studie „Wohnen in Deutschland 2019” der Sparda-Banken, die zusammen mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Consult) und dem Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) erstellt wurde. Demnach betrage der jährliche Preisanstieg für Wohnimmobilien seit 2005 durchschnittlich 3,4 Prozent. In sieben Großstädten stiegen die Immobilienpreise seit 2005 sogar um insgesamt fast 100 Prozent; allen voran in Berlin. Hier sind die Preise um rund 129 Prozent nach oben gegangen, gefolgt von München, wo der Preisanstieg rund 116 Prozent ausmacht. Ein Preisanstieg wird auch durch eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion bestätigt. So seien die Kaufpreise für selbstgenutztes Wohneigentum zwischen 2009 und 2017 um rund 30 Prozent gestiegen.

Für Immobilien werden ungebrochen Rekordpreise erreicht. Gemeinsam mit dem Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) hat die Postbank mit ihrem Wohnatlas 2019 einen Blick in die Zukunft bis ins Jahr 2030 gewagt: Ein Ende des Preisanstiegs sei nicht in Sicht. Demnach dürfen die Eigentümer von Wohnimmobilien auch weiterhin mit einem Wertzuwachs rechnen. Die Immobilienpreise werden insbesondere in und um Ballungszentren weiter ansteigen. So geht der aktuelle Postbank Wohnatlas für München von einem Wertanstieg von jährlich 1,81 Prozent aus. Aber nicht nur beim Preisanstieg belegt die bayerische Metropole den unangefochtenen Platz eins, sondern auch mit einem Quadratmeterpreis von derzeit rund 7.509 Euro. Die Plätze zwei bis sieben für den schnellsten Anstieg bei den Quadratmeterpreisen werden durch Düsseldorf, Köln, Hamburg, Stuttgart, Frankfurt am Main und Berlin belegt. Diese können mit einem Preiszuwachs zwischen 1,09 und 0,76 Prozent pro Jahr rechnen. Verantwortlich für die Preissteigerungen sind laut Wohnatlas demografische Entwicklungen sowie Steigerungen beim Familieneinkommen. Außerdem sind die sieben großen Städte sowie deren Umland nach wie vor beliebte Zuzugsorte.

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