Archiv für Mai 2019

Nürnberg will gegen Zweckentfremdung vorgehen

Die Wohnungsknappheit führt dazu, dass immer mehr Kommunen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Erklärtes Ziel ist es stets, in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte die tage- oder wochenweise Vermietung an Feriengäste, Medizintouristen oder Berufspendler einzuschränken und die Wohnungen dem regulären Mietmarkt zugänglich zu machen. Dem Beispiel der Landeshauptstadt München folgend, plant nun auch Nürnbergs Stadtrat eine Zweckentfremdungssatzung – allein die CSU hat noch Einwände.

München hat im Dezember 2017 eine neue Zweckentfremdungssatzung erlassen, um mit empfindlichen Geldstrafen gegen den zunehmenden Wohnraummangel vorzugehen. Die Stadt sieht sich dabei auf einem guten Weg. Nürnberg will nun dem Münchener Vorgehen folgen und plant eine Satzung, die das Thema Zweckentfremdung angeht. Nach Untersuchungen des städtischen Wirtschaftsreferats werden derzeit etwa 600 Wohnungen als Ferienapartments angeboten und stehen somit nicht dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung.

Nach Vorstellungen der Nürnberger Stadtspitze soll zukünftig jeder, der seine Privatwohnung mehr als acht Wochen im Jahr Kurzzeitmietern anbietet, mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro rechnen müssen. Aber nicht nur die Vermietung an Feriengäste soll unterbunden werden. Nürnberg will auch dann Bußgelder verhängen, wenn Wohnungen umgewidmet und zukünftig als Gewerbe angeboten werden. Die Satzung soll außerdem jene ins Visier nehmen, die eine Wohnung mehr als drei Monate leer stehen lassen und keine Vermietungsbemühung zeigen. Damit will der Stadtrat der wachsenden Wohnungsnot und dem Trend der ausufernden Vermietung an Kurzzeitgäste für wenige Tage oder wochenweise entgegenwirken.

Der Beschluss im Stadtrat, der ursprünglich für den 10. April vorgesehen war, steht noch aus, denn die CSU hat Änderungsbedarf. Grundsätzlich trägt sie zwar eine Zweckentfremdungssatzung mit, die sich auf Ferienapartments bezieht. Umnutzungen aber, wie die gewerbliche Vermietung, sollen nach Vorstellung der CSU auch weiterhin möglich sein, ohne dass Eigentümer dafür Bußgelder fürchten müssen. Die Satzung soll im Mai erneut im Stadtrat behandelt werden.

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Berlin versus Airbnb

Onlineplattformen wie Airbnb haben vor allem in Ballungszentren europaweit immer mehr Zulauf. Berlin ist hierzulande der Spitzenreiter, wenn es um die Anzahl der Airbnb-Anzeigen geht. Nicht jeder, der seine Wohnung dort inseriert, darf das auch. Einige Bezirke wollen nicht länger zusehen, wie die Zweckentfremdungssatzung von privaten Anbietern umgangen wird. Deshalb haben vier die Europazentrale in Dublin angeschrieben, um die Daten illegaler Privatvermieter zu erhalten.

In Berlin gilt seit Mai 2014 das Zweckentfremdungsverbot, das 2018 novelliert wurde. Danach braucht jeder eine behördliche Genehmigung, der seine Wohnung mehr als drei Monate jährlich zeitweise Feriengästen oder Kurzzeitmietern anbieten möchte. Wer sich nicht registrieren lässt und seine Wohnung dennoch an Touristen vermietet, muss mit Bußgeldern rechnen. Da es auf Plattformen wie Airbnb auch anonyme Anzeigen gibt, ist es den Behörden aber nicht immer möglich, Anbieter zu identifizieren und zu belangen.

Die vier Berliner Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Pankow wollen das nicht länger hinnehmen und haben deshalb Mitte April inhaltlich abgestimmte Briefe nach Dublin in die europäische Firmenzentrale von Airbnb geschickt. Sie fordern die Herausgabe der Vermieterdaten anonym inserierter Wohnungen. Neben der Auskunft wird die Löschung der Inserate für Wohnungen verlangt, die bei den Bezirken nicht registriert sind.

Ähnliche Bitten an Airbnb Deutschland waren bislang erfolglos. Hier beruft man sich auf den Datenschutz und hat an die Europazentrale in Dublin verwiesen. Auf eine Anfrage der Stadt München war auch aus Irland keine Auskunft erfolgt. Airbnb gab als Grund das irische Datenschutzrecht an. Dazu hat jedoch das Verwaltungsgericht München entschieden, dass entsprechende Informationen durch das Unternehmen erteilt werden müssen.

Nach den Briefen aus Berlin hat Airbnb nun vier Wochen Zeit zu antworten. Sollte das Auskunftsbegehren der vier Bezirke erfolgreich sein, wollen die verbleibenden acht nachziehen. Andernfalls werden weitere Rechtsmittel genutzt, um der Zweckentfremdung entgegenzuwirken. Unterstützt werden die Bezirke von Berlins Bausenatorin Katrin Lompscher.

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