Archiv für Mai 2019

Immobilienverwalter des Jahres 2019

Schwerpunkt der diesjährigen Ausschreibung für die Suche nach dem Immobilienverwalter des Jahres ist die Herausforderung, qualifizierte Fachkräfte zu finden und im Unternehmen zu halten. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter richtet sich dabei an Miet- und WEG-Verwaltungen aus ganz Deutschland, die sich mit einer erfolgreichen Personalstrategie als attraktive Arbeitgeber positionieren und sich dadurch positiv von Wettbewerbern absetzen. Bis zum 31. Juli 2019 können Sie Ihr Erfolgskonzept einreichen.

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind wesentlich, um als Unternehmen langfristig am Markt bestehen zu können. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es deshalb umso wichtiger, Mitarbeiter langfristig im Unternehmen zu halten sowie geeignete Nachwuchskräfte zu gewinnen. Heutzutage sind dafür innovative Konzepte gefragt.

Mit welchen speziellen Strategien binden Sie erfahrene Mitarbeiter und Nachwuchskräfte langfristig an Ihr Unternehmen? Bieten Sie ein attraktives, zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit regelmäßigen Team-Mittagspausen, flexiblen Arbeitszeiten oder Home-Office-Option? Inwiefern integrieren Sie digitale Prozesse in die Arbeitsabläufe und sind digitale Lösungen vielleicht der Schlüssel gegen Fachkräftemangel? Für die Wahl zum Immobilienverwalter des Jahres sucht der DDIV Unternehmen, die innovative Antworten auf diese Fragen haben und Entwicklungsmöglichkeiten digitaler Arbeitsprozesse in das operative Tagesgeschäft involvieren.

Die Preisverleihung und Vorstellung der drei besten Konzepte wird auf dem Festabend des » 27. Deutschen Verwaltertages am 12. September in Berlin stattfinden. Die Preisträger erhalten ein Preisgeld und werden bei individuellen Marketingmaßnahmen unterstützt. Über alle Gewinner wird zudem eine Reportage gedreht, die nach Veröffentlichung frei vervielfältigt und in sozialen Netzwerken genutzt werden kann. Weitere Informationen zur diesjährigen Ausschreibung, den Teilnahmebedingungen und zur Online-Bewerbung finden Sie unter: » www.immobilienverwalter-des-jahres.de

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Gebäudeenergiegesetz noch in der Ressortabstimmung

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung unterschiedliche rechtliche Vorgaben zusammenfassen und vereinfachen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sollte eigentlich schon im Januar 2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Nun geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (» BT-Drs. 19/9775) hervor, dass die Ressortabstimmung noch immer nicht abgeschlossen ist.

In einem gemeinsamen Rechtsrahmen sollen mit dem Gebäudeenergiegesetz die Energieeinsparverordnung, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und das Energieeinsparungsgesetz gebündelt werden. Ziel ist es, ein einheitliches Regelungssystem zur Energieeffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu schaffen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Grünen mitteilt, sollen das „GEG und die energetischen Anforderungen an Gebäude, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen, […] ihren Beitrag dazu leisten, dass Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial umgesetzt werden.” Derzeit würden das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium an der konkreten Ausgestaltung und Bewertung von Maßnahmen für das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor arbeiten.

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt. Es bleibt nunmehr zu hoffen, dass mit der neuen Baustaatssekretärin, Anne Katrin Bohle, wieder mehr Bewegung in das Verfahren kommt. Laut ursprünglichem Zeitplan sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden (» der DDIV berichtete). Da jedoch eine Einigung über den Referentenentwurf aussteht, ist unklar, ob dieser Zeitplan zu halten ist. Weiterhin ist die Frage offen, ob in das Gebäudeenergiegesetz Inhalte der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und der » EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die sogenannte Gebäudeeffizienzrichtlinie, die bis zum 10. März 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss, aufgenommen werden.

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