Archiv für Mai 2019

Anhörung zum Bestellerprinzip: Expertenmeinungen gehen auseinander

Seit Ende Januar 2019 liegt der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Kauf von Wohnimmobilien vor (» der DDIV berichtete). Aktuell läuft noch die Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts. Unterstützt wird der Vorstoß von Bundesjustizministerin Katarina Barley von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die bereits im September 2018 einen eigenen Gesetzentwurf zum Makler-Bestellerprinzip (» BT-Drs. 19/4557) vorlegt haben. Zu diesem fand am 8. Mai eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss statt.

Neben der Einführung des Bestellerprinzips für den Kauf von Immobilien fordern die Grünen in ihrem Gesetzentwurf zusätzlich eine Deckelung der Maklercourtage auf zwei Prozent des Kaufpreises. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss standen den Bundestagsabgeordneten neun Sachverständige aus den Branchen Immobilienwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Rechtsexperten Rede und Antwort. Die Meinung der Fachleute ging durchaus auseinander und hat das Spektrum von Zustimmung bis Ablehnung abgedeckt.

Befürwortet wird der Gesetzentwurf von Verbraucherschützern. So würde mit den vorgesehenen Regelungen Chancengleichheit hergestellt und der Schutz von Käufern gestärkt. Laut Sachverständigem der Verbraucherzentrale Bundesverband könnten Verkäufer aus einer besseren Position heraus mit dem Makler über die Höhe der Bezahlung verhandeln. Auch die Deckelung der Maklergebühr auf zwei Prozent wurde begrüßt. Dadurch würden die Kosten für Käufer insgesamt gesenkt.

Vertreter der Immobilienwirtschaft hingegen sehen den Gesetzentwurf äußerst kritisch und beanstanden insbesondere, dass der Verbraucherschutz von Erwerbern mit dem vorliegenden Entwurf gerade nicht gestärkt werde. Im Gegenteil: Eine Beratung für Käufer würde zukünftig ausbleiben, weil Makler mit dem Bestellerprinzip ausschließlich dem Auftraggeber, und damit in der Regel dem Verkäufer, verpflichtet wären. Nicht zuletzt wird kritisiert, dass ein verbindliches Bestellerprinzip einen erheblichen Eingriff in die Vertrags- und Berufsfreiheit darstelle. Sie erwarten zudem, dass die Kaufpreise für Wohnimmobilien ansteigen und darüber hinaus eine zufriedenstellende Dienstleistung nicht mehr möglich sei.

Uneinheitlich ist die Meinung bei den juristischen Sachverständigen in der Anhörung. Während einige die Einführung des Bestellerprinzips beim Kauf von Immobilien befürworten und Eingriffe in die Vertrags- und Berufsausübungsfreiheit zwar sehen, aber für sinnvoll und gerechtfertigt halten, wenden sich andere Rechtsexperten explizit gegen die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Erwerb von Wohneigentum. So sei das Ziel einer tatsächlichen Entlastung für Käufer mit einem Provisionsverbot nicht ohne weiteres durchsetzbar. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen seien nicht geeignet, die Anschaffungskosten beim Kauf von Immobilien wirksam zu reduzieren.

DDIV für Provisionsteilung

Aus Sicht des DDIV ist die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf kritisch zu betrachten. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass Verkäufer die Maklercourtage künftig auf den Kaufpreis umlegen, wodurch nicht nur die Kaufpreise steigen würden, sondern Erwerber auch höhere Grunderwerbsteuern zu zahlen hätten. Bei einer hälftigen Teilung der Maklergebühren auf freier Verhandlungsbasis bleibt beziehungsweise wird der Vermittler tatsächlich zum Mittler zwischen Verkäufer und Käufer und ist beiden Vertragsparteien gleichermaßen verpflichtet. Zudem kommt dieses Prinzip bereits in vielen Bundesländern zur Anwendung.

Das wohl effizienteste Mittel zur Entlastung von Immobilienkäufern – und damit letztlich auch zur Entlastung der vielerorts angespannten Mietwohnungsmärkte – dürfte allerdings mehr Wohnraum sein. Entsprechend dem Marktprinzip von Angebot und Nachfrage steigen die Preise bei einem knappen Wohnungsbestand und sinken in einem „Käufermarkt“. Um das Problem zu geringer Neubauzahlen zu bekämpfen, sind in erster Linie Bund, Länder und Kommunen gefordert, mehr Bauland bereitzustellen, schnellere Baugenehmigungen auf den Weg zu bringen und den Wust an Vorschriften zu minimieren.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Bayern: Volksbegehren gegen Mieterhöhungen

Der Mieterverein München hat nicht nur die bundesweit erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht eingereicht (» der DDIV berichtete), er will nun mit einem Volksbegehren dafür sorgen, dass die Mieten in Bayern eingefroren werden. Das soll für Bestandsgebäude gelten, nicht aber für neu errichtete Wohngebäude, denn man wolle Investoren nicht verschrecken.

Die bayerische Landesverfassung räumt das Recht ein, durch ein Volksbegehren eine Gesetzesvorlage in den Landtag einzubringen. Für die Zulassung muss der Mieterverein nun zunächst 25.000 Unterschriften sammeln. Dem Volksbegehren selbst müssen dann wiederum zehn Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen, damit die Gesetzesvorlage zum Einfrieren der Bestandsmieten in Bayern in den Landtag eingebracht werden kann. Sollte der Landtag den Gesetzentwurf ablehnen, findet ein Volksentscheid statt. Ausarbeiten lässt der Mieterverein den entsprechenden Gesetzestext von zwei Rechtsprofessoren der Universität Bielefeld. Im Oktober will der Mieterverein mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Zentrale Forderung des Mietervereins München ist es, dass angesichts der immer weiter steigenden Mietkosten Bestandsmieten für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht angehoben werden dürfen. Weiterhin soll bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen die Mietspiegelmiete nicht überschritten werden. Zudem will der Mieterverein die Deckelung für Mietanpassungen nach Modernisierungsmaßnahmen erreichen. So wolle man die Modernisierungsumlage von drei auf zwei Euro pro Quadratmeter absenken. Unterstützung erhält der Mieterverein von der Münchener SPD. Insbesondere Münchens Oberbürgermeister, Dieter Reiter, ist auf der Seite der Initiatoren des Volksbegehrens. Bedenken hingegen äußert der bayerische Bauminister, Hans Reichhart von der CSU, der das Instrument nicht für geeignet hält, um den Wohnungsmarkt zu entlasten. Auch die FDP in Bayern sieht in einer Begrenzung der Mietpreise nicht den richtigen Ansatz, um die Ursachen der Mietpreisexplosion zu bekämpfen.

Grüne wollen bundesweite Mietobergrenze

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung einer bundesweiten Mietobergrenze. Mit Fraktionsbeschluss vom 3. Mai 2019 wollen sie für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt erreichen, dass dortige Mieten maximal um drei Prozent jährlich angehoben werden dürfen, ohne aber die ortsübliche Miethöhe zu überschreiten. Im Fraktionsbeschluss heißt es weiter: „Bei Neuanmietung sollte die Mietobergrenze bei 5 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Dazu wollen wir die Mietpreisbremse wirksam machen: Unnötige Ausnahmen gehören abgeschafft, damit sie für deutlich mehr Mietverträge Geltung erhält.” Nach Vorstellung der Grünen sollen Missbrauch und überhöhte Mietforderungen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular