Archiv für April 2019

Baukindergeld auf dem Weg zu den Familien

Die ersten 4.200 Familien haben Ende März den Förderzuschuss für den Kauf der eigenen vier Wände erhalten und profitieren vom neugeschaffenen Baukindergeld. Ziel der Förderung ist es, Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnungen zu unterstützen. Seit September 2018 können entsprechende Förderanträge bei der KfW gestellt werden.

Laut Bundesbauminister Horst Seehofer haben bereits etwa 83.000 Familien das Baukindergeld beantragt. Die meisten Anträge sind bei der KfW von Familien aus Nordrhein-Westfalen eingegangen, dicht gefolgt von Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind, das jünger ist als 18 Jahre, gilt für den erstmaligen Erwerb oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung. Bedingung ist, dass die Immobilie für mindestens zehn Jahre selbstgenutzt wird. Mit der Förderung, die über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgezahlt wird, erhalten Familien mit Kindern und Alleinerziehende also bis 12.000 Euro pro Kind als Unterstützung beim Immobilienkauf. Weiterführende Informationen und Möglichkeiten zur Beantragung finden Sie auf der » Seite der KfW.

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Enteignung nicht zu rechtfertigen

In der aktuellen Debatte um zu hohe Mieten sind zu allererst private Wohnungsunternehmen massiver Kritik ausgesetzt und gelten als renditegierig. Im Zentrum steht immer wieder der Vorwurf, an der Mietpreisspirale zu drehen. Einige sehen allein in der Enteignung die Lösung des Problems ständig steigender Mieten. Eine aktuelle Studie des Forschungsinstitutes IW Köln kommt aber zu dem Schluss, dass eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen nicht nur wirtschaftlich fragwürdig sei. Sie würde zudem vielen Mietern zu Gute kommen, die auf Hilfe nicht angewiesen seien.

Die Studie hat untersucht, worin sich private, genossenschaftliche und kommunale Wohnungsunternehmen unterscheiden. Dabei wurde die Entwicklung in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern seit 2013 betrachtet. Das Ergebnis: Neben vielen Gemeinsamkeiten wurden große Unterschiede bei der Mietpreisentwicklung festgestellt. Kommunale Vermieter haben demnach ihre Mieten seit 2013 nur in sehr begrenztem Maße angepasst. Auch die Genossenschaften haben nur verhaltene Mietpreissteigerungen veranlasst. Demgegenüber haben Privatvermieter und private Wohnungsunternehmen die Mieten stärker angehoben als die anderen beiden Vermietergruppen.

Das IW Köln schlussfolgert, dass private Vermieter deutlicher auf den angespannten Wohnungsmarkt reagieren. Allerdings erläutert die Studie auch, dass durch die verhaltene Mietpreisanpassung der städtischen Wohnungsunternehmen für die Kommunen Einnahmeverluste entstehen, die auf andere Weise ausgeglichen werden müssen. Zudem gehöre es zu einer ganzheitlichen Betrachtung auch zu schauen, wie solvent die jeweiligen Mietergruppen sind. So verdienen laut IW Köln 57 Prozent der Mieter, die bei Privatvermietern oder privaten Wohnungsunternehmen wohnen, mehr als 80 Prozent des mittleren Einkommens. Fazit der Studie: Eine Enteignung der großen privaten Wohnungsunternehmen sei äußerst fragwürdig. Die Studie können Sie auf den » Webseiten des IW Köln herunterladen

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