Archiv für März 2019

Umfrage: Baukindergeld setzt wenig Kaufanreize

Das Baukindergeld kommt der Mittelschicht, nicht aber Haushalten mit geringer Kaufkraft zugute. So lautet das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Finanzierungsvermittlers Baufi24. Dort gaben rund zwei Drittel der Befragten an, dass das Baukindergeld ihre Kauf- oder Bauentscheidung nicht beeinflussen würde. Besonders skeptisch sind Geringverdiener, die eigentlich von der Förderung profitieren sollen.

Baufi24 stellt fest: Je niedriger die Kaufkraft, desto geringer ist auch die Anreizwirkung, die vom Baukindergeld ausgeht. Der Finanzierungsvermittler zieht anhand dieser Ergebnisse eine ernüchternde Bilanz: Das Baukindergeld komme eigentlich nur der Mittelschicht, nicht aber Haushalten mit niedriger Kaufkraft zugute. Für Geringverdiener reiche die Förderung nicht aus, um eine solide Finanzierung für den Immobilienerwerb aufzubauen. Die Folge: Bei den meisten Anträgen werde es sich um Mitnahmeeffekte handeln.

Hinzukomme, dass die Bedeutung der Förderung mit zunehmender Bevölkerungsdichte sinke: „Gerade dort, wo die Wohnsituation besonders prekär ist und Anreize zur Eigentumsförderung oder Neubauten am dringendsten benötigt werden, erweist sich das Baukindergeld als wirkungslos”, erläutert Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer von Baufi24.

Für die Umfrage wurden 5.000 Personen in Deutschland befragt.

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38. Mietrechtstage in Berchtesgaden vom 10. bis 12. April 2019

In Deutschland wohnen über 21 Millionen Haushalte zur Miete. Entsprechend hoch ist die Zahl von Mietverträgen, was eine Standardisierung erfordert. Der Gesetzgeber gibt teils zwingende Regelungen vor, teils setzt er nur den Rahmen. Wie dieser vertraglich ausgefüllt werden kann, ist dieses Jahr das Thema des eid Evangelischen Immobilienverband Deutschlands auf den 38. Mietrechtstagen vom 10. bis 12. April in Berchtesgaden.

Unter dem Titel „Gestaltung und Anwendung von Wohnraummietverträgen” wird es insbesondere um die Verwendung von Formularverträgen gehen Vereinbarungen zum vertragsgemäßen Zustand, zum Mietgebrauch und zur -zahlung sowie zur Umgestaltung der Mietsache.

Daneben werden drei Arbeitsgruppen angeboten, in denen virulente Problemstellungen nicht allein juristisch, sondern auch praktisch behandelt werden. Vorträge zur aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie zum Datenschutz bei Vermietung runden die Veranstaltung ab.

Für Fachanwältinnen und Fachanwälte wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, sich durch eine Teilnahme am optionalen Vertiefungsangebot zusätzliche Zeitstunden anzurechnen. Die Veranstaltung bietet in diesem Jahr somit die Gelegenheit, sich bis zu 15 Zeitstunden für eine Zertifizierung gemäß §15 FAO bescheinigen zu lassen. Gemäß den aktuellen Bestimmungen erhalten Wohnimmobilienverwalter für die Veranstaltung einen Fortbildungsnachweis über bis zu 13 Zeitstunden.

Nicht zuletzt wird es wieder ausreichend Möglichkeiten geben, sich mit rund 250 Interessierten aus Wohnungsunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien, Gerichten und weiteren Institutionen auszutauschen. Zum Gespräch lädt auch die begleitende Fachausstellung ein, die von der DDIVservice GmbH organisiert wird, bei der sich Anbieter aus dem wohnungswirtschaftlichen Umfeld mit einem breiten Spektrum von Produkten und Angeboten präsentieren.

Der eid freut sich auf Ihre Online-Anmeldung über: » www.eid-fachforen.de Auf der Internetseite des eid finden Sie zudem alle weiteren Informationen und Programmdetails.

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